Eti­ket­te beim Hundeauslauf

Da seit eini­gen Jah­ren im Land­kreis Bam­berg kein Toll­wut­fall zu ver­zeich­nen war und Deutsch­land mitt­ler­wei­le als toll­wut­frei gilt, sind sämt­li­che, sei­ner­zeit erlas­se­nen Toll­wut­ver­ord­nun­gen mit ent­spre­chen­den Auf­la­gen hin­sicht­lich des Füh­rens von Hun­den längst erlo­schen. Trotz­dem gibt es grund­le­gen­de Regeln, deren Beach­tung das Land­rats­amt Bam­berg allen Hun­de­be­sit­zern ans Herz legt:

Wild­tie­re sind anfäl­lig für Stö­run­gen. Hun­de­hal­ter müs­sen dar­auf Rück­sicht neh­men: Sie soll­ten auf den Wegen blei­ben, ihren Hund im Wald, ent­lang von Wald­rän­dern, Feld­rai­nen, Gebü­schen und vor allem im Früh­jahr und Früh­som­mer bei unge­mäh­ten Wie­sen an die Lei­ne neh­men. Die­se Lebens­räu­me sind Refu­gi­en viel­fäl­ti­ger Tier­ar­ten und die­nen auch dem Schutz des Jungwildes.

Ein Hund, wel­cher der ihn aus­füh­ren­den Per­son zuver­läs­sig gehorcht und sich auf Wegen auf­hält, stellt in der Regel kei­ne Gefahr dar. Gehorcht er jedoch nicht zuver­läs­sig, stö­bert er Wild auf, hetzt oder wil­dert er gar, so ver­stößt der Hal­ter des Tie­res sowohl gegen das Beun­ru­hi­gungs­ver­bot des Bun­des­jagd­ge­set­zes als auch gegen das Tier­schutz­ge­setz. Letz­te­res legt dem Men­schen aus­drück­lich die Ver­ant­wor­tung für das Leben und Wohl­be­fin­den der Tie­re als Mit­ge­schöp­fe auf. Des­halb darf nie­mand einem Tier ohne ver­nünf­ti­gen Grund Schmer­zen, Lei­den oder Schä­den zufügen.

Ent­spre­chen­des soll­te übri­gens den (lie­ben) Mit­men­schen gegen­über gel­ten: Nicht jeder ist mit dem Ver­hal­ten von Hun­den so ver­traut, dass er beur­tei­len kann, ob die belieb­te Aus­sa­ge, „der macht nix, der will nur spie­len“, wirk­lich zutrifft. Nicht nur Kin­dern jagt ein her­an­stür­men­des, mit spit­zen Zahn­rei­hen bewehr­tes, laut bel­len­des Tier einen gehö­ri­gen Schrecken ein. Also: Ent­we­der bleibt der Hund bei Fuß, oder er muss an die Lei­ne. Nur ein Hund, der sei­nen Jagd­in­stinkt auch bei Jog­gern und Rad­fah­rern unter­drücken kann, darf frei herumlaufen.

Eine wei­te­re viel­fach unter­schätz­te Gefahr stellt der Hun­de­kot dar. Die dar­in ent­hal­te­nen Orga­nis­men sind eine erheb­li­che Gefahr für Mensch und Tier, wobei vor allem der Fuchs­band­wurm zu nen­nen ist. Schwer­ste Gesund­heits­stö­run­gen bis hin zu Todes­fäl­len sind bekannt. Immer wie­der kommt es vor, dass Kin­der nach Kon­takt mit Hun­de­kot unter lebens­läng­li­chen Gesund­heits­stö­run­gen lei­den. Aber auch die Land­wir­te sind in erheb­li­chem Maß durch Ver­ko­tung von Fut­ter­pflan­zen betrof­fen: zum einen durch die per­sön­li­che Kon­ta­mi­na­ti­on bei der Ern­te, zum ande­ren durch die schlech­te Fut­ter­qua­li­tät. Wenn das Vieh die Fut­ter­auf­nah­me nicht gänz­lich ver­wei­gert, kön­nen im Hundkot ent­hal­te­ne Para­si­ten zu ern­sten Frucht­bar­keits­stö­run­gen führen.

Durch eine regel­mä­ßi­ge Ent­wur­mung des Hun­des kann die Gefahr zwar ver­rin­gert wer­den; aber die unap­pe­tit­li­che, ekel­er­re­gen­de Kom­po­nen­te für den Natur­nut­zer ist nach wie vor gege­ben. Es soll­te für jeden Hun­de­be­sit­zer eine Selbst­ver­ständ­lich­keit sein, stets geeig­ne­te Mate­ria­li­en mit sich zu füh­ren, um die Hin­ter­las­sen­schaf­ten sei­nes Hun­des unschäd­lich zu besei­ti­gen. So wie es für den Tier­hal­ter selbst­ver­ständ­lich ist, dass er sei­ne Not­durft nicht über­all, vor allem nicht auf frem­den Grund ver­rich­tet, so soll­te dies auch für den Hund gelten.