Laden­die­be lan­den in der U‑Haft

Symbolbild Polizei

Gemein­sa­me Pres­se­er­klä­rung des Poli­zei­prä­si­di­ums Ober­fran­ken und der Staats­an­walt­schaft Bayreuth

Ein tsche­chi­sches Die­bes­duo nah­men Bay­reu­ther Poli­zi­sten am Mon­tag­nach­mit­tag in einem Dro­ge­rie­markt im Rot­main­cen­ter fest. Das Pär­chen ver­such­te nicht zum ersten Mal, Par­füm und Kos­me­ti­ka im Wert von über tau­send Euro aus einem Geschäft zu schmug­geln. Auf Antrag der Staats­an­walt­schaft Bay­reuth wur­de gegen die Die­be Haft­be­fehl erlassen.

Die Lang­fin­ger teil­ten sich ihre Arbeit auf. Wäh­rend die Frau im Laden auf die Suche nach der begehr­ten Waren ging, stand ihr Beglei­ter in siche­rer Ent­fer­nung und beob­ach­te­te das Trei­ben. Ihren prall gefüll­ten Ein­kaufs­korb stell­te die Tsche­chin dann an einer ver­steck­ten Stel­le im Geschäft ab. Nun war ihr Mit­strei­ter an der Rei­he. Der 29-Jäh­ri­ge muss­te nur noch einen geeig­ne­ten Zeit­punkt abwar­ten, und den Korb unbe­merkt aus dem Geschäft brin­gen. Das es dazu nicht mehr kam, ist einer auf­merk­sa­men Ver­käu­fe­rin zu ver­dan­ken, die auf das Die­bes­pär­chen auf­merk­sam wur­de. Die Die­be fühl­ten sich nun beob­ach­tet und ver­lie­ßen flucht­ar­tig den Markt. Dort war­te­te schon der Fili­al­lei­ter und ein Detek­tiv auf die Bei­den und hiel­ten sie bis zum Ein­tref­fen der Poli­zei fest. Bei den Ermitt­lun­gen erkann­te ein Laden­de­tek­tiv, dass der männ­li­che Beschul­dig­te bereit am 25.10.2011 ver­sucht hat­te im glei­chen, und einem ande­ren Markt im Rot­main­cen­ter Waren in einem Wert von je rund 1.000 € zu entwenden.

Gegen die bei­den Beschul­dig­ten erging auf Antrag der Bay­reu­ther Staats­an­walt­schaft Haft­be­fehl wegen ver­such­ten schwe­ren Ban­den­dieb­stahls. Auf­grund bestehen­den Daten­aus­tau­sches war es der Staats­an­walt­schaft inner­halb kur­zer Zeit mög­lich das Straf­re­gi­ster der tsche­chi­schen Repu­bik für die bei­den Beschul­dig­ten abzu­fra­gen. Hier lagen mehr­fa­che Ein­trä­ge wegen Dieb­stahls und ande­rer Delik­te in der tsche­chi­schen Repu­blik vor, was es ermög­lich­te, den Haft­grund der Flucht­ge­fahr zu bejahen.