Bay­reu­ther Stadt­bau­hof warnt vor ille­ga­len Sperrgutsammlungen

Der Stadt­bau­hof weist dar­auf hin, dass der­zeit pri­va­te ille­ga­le Sperr­gut­samm­lun­gen im Stadt­ge­biet durch­ge­führt wer­den. Auf klei­nen Hand­zet­teln wird die Bevöl­ke­rung über die bevor­ste­hen­den Samm­lun­gen infor­miert, ein Absen­der oder Ver­ant­wort­li­cher wird jedoch nicht benannt. Das Ergeb­nis die­ser ange­kün­dig­ten Samm­lun­gen ist seit eini­ger Zeit im Bay­reu­ther Stra­ßen­bild zu sehen: Die von gut­gläu­bi­gen Anlie­gern her­aus­ge­stell­ten Sachen wer­den ent­we­der nicht oder nur teil­wei­se abgeholt.

Die ille­ga­len Samm­ler suchen sich brauch­ba­re Gegen­stän­de her­aus und las­sen den Rest lie­gen. Für die Anwoh­ner bedeu­tet das Schmutz und Ärger, denn zu den her­aus­ge­stell­ten Sachen gesellt sich meist wei­te­rer, von Drit­ten bei­gefüg­ter Unrat. Hil­fe­ru­fe Betrof­fe­ner bei der Stadt hel­fen dann nur wenig.

Auch die Bereit­stel­ler kön­nen Ärger bekom­men, denn Sperr­müll oder Elek­tro­schrott dür­fen in Bay­reuth nur im Rah­men der städ­ti­schen Sperr­müll­samm­lung vor die Haus­tür gestellt wer­den. Wer dage­gen ohne Erlaub­nis Müll oder Schrott auf öffent­li­che Flä­chen stellt, han­delt ord­nungs­wid­rig und muss mit einem ent­spre­chen­den Ver­fah­ren rechnen.

Dabei ist es in der Stadt so ein­fach, Sperr­müll, Elek­tro­alt­ge­rä­te und Schrott zu ent­sor­gen: Die Stadt fährt nach Anmel­dung Sperr­gut aus Haus­hal­tun­gen zwei­mal im Jahr kosten­los ab. Die Bür­ger wer­den gebe­ten, sich dies­be­züg­lich zir­ka drei Wochen vor dem gewünsch­ten Abhol­ter­min mit dem Stadt­bau­hof, Am Bau­hof 5, unter der Tele­fon­num­mer (09 21) 25 18 42 in Ver­bin­dung zu set­zen. Dort erhal­ten sie den nächst­mög­li­chen Abhol­ter­min. Das Sperr­gut darf frü­he­stens am Vor­abend des Abhol­ta­ges, spä­te­stens am Abfuhr­tag bis 6.30 Uhr am Geh­steig oder an der Grund­stücks­gren­ze für die Abfuhr bereit­ge­stellt wer­den. Mit einer Ter­min­ver­ein­ba­rung wird gewähr­lei­stet, dass die Benut­zung der Geh­we­ge und mög­li­cher­wei­se angren­zen­der Fahr­bahn­be­rei­che nicht im Über­maß beein­träch­tigt wird. Eben­so ist die ord­nungs­ge­mä­ße und schad­lo­se Ver­wer­tung der Abfäl­le sicher­ge­stellt, was bei den „wil­den“ Samm­lun­gen bezwei­felt wer­den darf.

Alter­na­tiv dazu kann man die Sachen auch selbst ent­sor­gen: Die kosten­lo­se Ent­sor­gung von Elek­tro­ge­rä­ten ist in Bay­reuth am städ­ti­schen Recy­cling­hof mög­lich. Die Öff­nungs­zei­ten im Annah­me-Con­tai­ner des Recy­cling­ho­fes zur Abga­be von Elek­tro­schrott sind von Mon­tag bis Frei­tag, 13 bis 17.30 Uhr, sowie am Sams­tag von 9 bis 13 Uhr. Dort kön­nen übri­gens auch ein­zel­ne Elek­tro­klein­ge­rä­te, wie Fön, Rasier­ap­pa­rat oder Ener­gie­spar­lam­pen, abge­ge­ben wer­den. Sperr­gut ent­sorgt man an der Müll­um­la­de­sta­ti­on Bay­reuth, Wei­her­stra­ße. Die­se hat in der Regel mon­tags bis frei­tags von 8 bis 12 Uhr und 12.45 Uhr bis 16 Uhr geöff­net. Falls man sich vor­her einen Berech­ti­gungs­schein im Stadt­bau­hof, Büro­ge­bäu­de, beschafft, über­nimmt die Stadt die Annahmegebühren.

Zur Ver­mei­dung unnö­ti­gen Ärgers und über­flüs­si­ger Kosten wird vor der Teil­nah­me an nicht von der Stadt durch­ge­führ­ten Haus­halts­ge­rä­te- und Alt­mö­bel­samm­lun­gen aus­drück­lich gewarnt. Falls Hand­zet­tel mit der Auf­for­de­rung zur Teil­nah­me auf­tau­chen, bit­tet die Stadt­ver­wal­tung um zeit­na­he Benachrichtigung.

Wei­te­re Aus­künf­te zum The­ma gibt’s bei der Abfall­be­ra­tung des Stadt­bau­hofs unter der Tele­fon­num­mer (09 21) 25 18 44.