Autos nicht unnö­tig warm lau­fen lassen

Auch in Bay­reuth hält die kal­te Jah­res­zeit all­mäh­lich Ein­zug. Ange­sichts der für die kom­men­den Wochen und Mona­te zu erwar­ten­den fro­sti­gen Nacht­tem­pe­ra­tu­ren appel­liert das Rat­haus an die Bür­ger, ihre Autos, aber auch ande­re Lärm oder Abga­se erzeu­gen­de Moto­ren nicht unnö­tig lau­fen zulas­sen. Denn beson­ders nach Nacht­frö­sten las­sen erfah­rungs­ge­mäß vie­le Auto­fah­rer ihre Fahr­zeu­ge mor­gens oft minu­ten­lang im Stand warm­lau­fen. Auch beim Be- und Ent­la­den oder beim War­ten auf Kun­den – zum Bei­spiel bei Taxi­fahr­ten – bezie­hungs­wei­se pri­va­te Mit­fah­rer wer­den an kal­ten Tagen die Auto­mo­to­ren oft­mals nicht abgestellt.

Dabei wer­den auf­grund der nur unvoll­stän­di­gen Ver­bren­nung des Kraft­stof­fes erheb­li­che Men­gen an Koh­len­mon­oxid und Koh­len­was­ser­stof­fen unnö­tig frei­ge­setzt. Auch der in den Kraft­fahr­zeu­gen ein­ge­bau­te Kata­ly­sa­tor kann die­se Schad­stoff­emis­sio­nen nach einem Kalt­start nicht ver­hin­dern, da die Betriebs­tem­pe­ra­tur des Kata­ly­sa­tors noch nicht erreicht ist. Außer­dem bedeu­tet das Lau­fen der Moto­ren für die Nach­barn natür­lich eine ver­meid­ba­re Lärmbelästigung.

Solch unnö­ti­ges Lau­fen las­sen ist daher laut Baye­ri­schem Immis­si­ons­schutz­ge­setz aus­drück­lich ver­bo­ten. Ver­stö­ße kön­nen mit einer Geld­bu­ße geahn­det werden.