St 2200: Dörf­le­ser Eiche muss gefällt wer­den – Maß­nah­me der Gefahrenabwehr

Dörfleser Eiche

Dörf­le­ser Eiche

Im Zuge der jähr­li­chen Kon­trol­len der Stra­ßen­rand­ge­höl­ze durch das Staat­li­che Bau­amt Bam­berg wur­de fest­stellt, dass sich der Zustand der mar­kan­ten Eiche am Rand der Staats­stra­ße 2200 bei Dörf­les der­art ver­schlech­tert hat, dass aus Grün­den der Ver­kehrs­si­cher­heit nun­mehr eine Fäl­lung des Gehöl­zes not­wen­dig ist.

Der Gefahr von Ast­ab­brü­chen wur­de in den ver­gan­ge­nen Jah­ren durch jähr­li­ches Ent­neh­men der abge­stor­be­nen Äste begeg­net. Jetzt wur­de durch ein­ge­hen­de Unter­su­chun­gen im Stamm­fuß­be­reich fest­ge­stellt, dass der von einem Baum­pilz befal­le­ne Holz­kör­per einen mas­si­ven Sta­bi­li­täts­ver­lust auf­weist und daher das Gehölz als nicht mehr dau­er­haft stand­si­cher ein­zu­stu­fen ist. Eine Geneh­mi­gung zur Fäl­lung der als geschütz­ter Land­schafts­be­stand­teil ein­ge­tra­ge­nen Eiche wur­de inzwi­schen vom Land­rats­amt Kro­nach erteilt. Die Fäl­lung des Gehöl­zes wird in den kom­men­den Wochen erfol­gen. Eine Ersatz­pflan­zung mit drei Eichen­hoch­stäm­men im angren­zen­den Böschungs­be­reich wird noch im Herbst die­ses Jah­res erfolgen.