Pre­miè­re in Ober­fran­ken: LBG stellt neu ent­wickel­te mobi­le Seil­win­den­prüf­sta­ti­on vor

Rudolf Tranziska, Mitarbeiter der Firma Gerlicher (zweite Reihe, ganz links außen); Sebstian Dorsch, Mitarbeiter der Firma Hofmann aus Unterneuses-Ebensfeld, die den Seilwindenprüfstand betreibt, Jürgen Martin, Geschäftsführer der Firma Gerlicher (Fürth am Berg), bei der das Prüfgerät erstmals zum Einsatz gekommen ist, Landwirt Bertram Fischer, der seine Seilwinde für den ersten Test zur Verfügung gestellt hat, Norbert Hartan, Vorstandmitglied der LBG Franken und Oberbayern, Petra Kreilinger, stv. Regionalleiterin der LBG-Präventionsabteilung für den Raum Ober- und Mittelfranken und Sepp Hofmann, Betreiber der Seilwinden-Prüfstation.

Vor­stel­lung des neu­en Geräts

Land- und Forst­wir­te müs­sen mit ihren Forst­seil­win­den regel­mä­ßig zur Seil­win­den-Prü­fung. Bis­lang war dies ein zeit- und arbeits­auf­wän­di­ges Unter­fan­gen. Eine neu­ar­ti­ge mobi­le Prüf­sta­ti­on erleich­tert und ver­kürzt das Ver­fah­ren erheb­lich und gibt zum Abschluss eine genaue Aus­wer­tung mit Prüf­be­richt für Doku­men­ta­ti­ons­zwecke. „Die Land- und forst­wirt­schaft­li­che Berufs­ge­nos­sen­schaft (LBG) ver­spricht sich von die­sem Ver­fah­ren eine deut­li­che Erhö­hung der Arbeits­si­cher­heit. Denn so wird die Prü­fung, sowie etwa­ig anfal­len­de Repa­ra­tur- , War­tungs- und Ein­stell­ar­bei­ten, für alle Betei­lig­ten deut­lich ein­fa­cher und kom­for­ta­bler“, erklärt Nor­bert Har­tan, Vor­stands­mit­glied der LBG Fran­ken und Ober­bay­ern und Vor­sit­zen­der des LBG-Prä­ven­ti­ons­bei­ra­tes. Die Prüf­sta­ti­on kann künf­tig bei Bedarf durch Fach­werk­stät­ten, Wald­bau­ern­ver­ei­ni­gun­gen oder Forst­be­triebs­ge­mein­schaf­ten bei einem ober­frän­ki­schen Ver­lei­her ange­for­dert wer­den. Infor­ma­tio­nen dazu gibt es bei der LBG unter der Tele­fon­num­mer 0921/603 345. Jetzt wur­de das neue mobi­le Prüf­ge­rät vorgestellt.

Seil­win­den sind aus der Wald­ar­beit nicht weg­zu­den­ken. Sie machen die Arbeit leich­ter und – bei ord­nungs­ge­mä­ßem Ein­satz – auch siche­rer. Mit ihrer Hil­fe wer­den bei­spiels­wei­se beim Fäl­len hän­gen geblie­be­ne Bäu­me sicher zu Fall gebracht, sowie Stäm­me Kraft spa­rend und Boden scho­nend gezo­gen. Dies funk­tio­niert aber nur, wenn sich die Win­den in einem sicher­heits­tech­nisch ein­wand­frei­en und ord­nungs­ge­mä­ßen Zustand befin­den. Damit dies gewähr­lei­stet ist, schrei­ben die Vor­schrif­ten für Sicher­heit und Gesund­heits­schutz der Land- und forst­wirt­schaft­li­chen Berufs­ge­nos­sen­schaft (LBG) eine regel­mä­ßi­ge Prü­fung der Seil­win­den durch eine befä­hig­te Per­son bzw. einen Sach­kun­di­gen vor. Vie­le Fach­werk­stät­ten ver­mit­teln sol­che Sach­kun­di­ge oder füh­ren die Prü­fung auch selbst durch.

So wird geprüft …

„Die regel­mä­ßig durch­zu­füh­ren­de Prü­fung ist eine Sicht- und Funk­ti­ons­prü­fung der Forst­seil­win­de“, erklärt Petra Krei­lin­ger. Sie ist die stell­ver­tre­ten­de Regio­nal­lei­te­rin des Dienst­lei­stungs­zen­trums Prä­ven­ti­on der LBG für Ober- und Mit­tel­fran­ken. „Dabei wird der Sach­kun­di­ge zunächst den Gesamt­ein­druck der Seil­win­de begut­ach­ten. Die Prü­fung erstreckt sich auf die Voll­stän­dig­keit, Eig­nung und Wirk­sam­keit der Sicher­heits­ein­rich­tun­gen sowie auf den Zustand des Geräts, der Trag­mit­tel, der Rol­len, der Aus­rü­stung und der Trag­kon­struk­ti­on. Die Prü­fung umfasst die Beur­tei­lung hin­sicht­lich Beschä­di­gun­gen, Ver­schleiß und Kor­ro­si­on. Es ist wich­tig, dass alle sicher­heits­re­le­van­ten Bau­tei­le, wie etwa die „Tot­mann­schal­tung“, vor­han­den sind und funk­tio­nie­ren. Geprüft wer­den die Zug­sei­le, die Brems­ein­rich­tun­gen sowie die Kupp­lung, wenn sie unter Bela­stung ste­hen. Bei der Funk­ti­ons­prü­fung wer­den dann die maxi­ma­le Seil­zug­kraft, die Brems­über­schnei­dung sowie die Brems­hal­te­kraft der Win­de ermittelt“.

Bis­her…

war dies für den Land­wirt, für den Prü­fer und – falls Reparatur‑, Ein­stell- oder War­tungs­ar­bei­ten not­wen­dig wur­den – auch für die Werk­statt eine zeit­auf­wän­di­ge und arbeits­in­ten­si­ve Ange­le­gen­heit: „Die Win­de konn­te nicht direkt in der Werk­statt geprüft wer­den, son­dern die Prü­fung muss­te auf einem frei­en Platz erfol­gen, da es erfor­der­lich war, das Seil kom­plett aus­zu­zie­hen. Der Land­wirt muss­te für den gan­zen Vor­gang vor Ort sein und den Schlep­per sowie die Win­de bedie­nen, wäh­rend der Sach­kun­di­ge die Prü­fung vor­nahm. Waren Arbei­ten an der Win­de zu erle­di­gen, muss­te die Win­de dann in die Werk­statt gebracht wer­den, wo die­se Arbei­ten aus­ge­führt wur­den. Anschlie­ßend wur­de das neu ein­ge­stell­te Gerät wie­der außer­halb über­prüft“, erklärt Nor­bert Har­tan, Vor­stands­mit­glied der LBG Fran­ken und Ober­bay­ern und Vor­sit­zen­der des LBG-Prä­ven­ti­ons­bei­ra­tes. Alle Betei­lig­ten muss­ten so für die Prü­fung einer ein­zi­gen Win­de viel Zeit ein­pla­nen. Zeit, die dem Land­wirt bei sei­ner eigent­li­chen Arbeit fehl­te und die ihm letzt­lich auch noch Kosten ver­ur­sacht hat. Eine genaue Doku­men­ta­ti­on der Lei­stungs­kraft sei­ner Win­de hat er trotz­dem in der Regel nicht bekommen.

Mit der neu­en mobi­len Prüfstation…

gehen die Arbei­ten wesent­lich rascher von der Hand und die Prü­fung wird genau­er. Und da für die Prü­fung nicht mehr das gan­ze Zug­seil am Stück aus­ge­fah­ren wer­den muss, kann die Prü­fung direkt in der Fach­werk­statt erfol­gen. Dort kön­nen alle not­wen­di­gen Arbei­ten an der Win­de ohne Ver­zö­ge­run­gen durch­ge­führt und – wenn nötig – wei­te­re Kon­troll­mes­sun­gen sogleich vor­ge­nom­men wer­den. Die Hil­fe des Seil­win­den­be­sit­zers ist an der Prüf­sta­ti­on nicht mehr not­wen­dig. Der Land­wirt erhält zum Abschluss eine com­pu­ter­ge­stütz­te Aus­wer­tung der Zug- und Brems­lei­stung und der tech­ni­schen Daten sei­ner Seil­win­de. Dies kann vor allem im Zusam­men­hang mit haf­tungs­recht­li­chen Fra­gen sehr wich­tig sein, soll­te es mit der Win­de spä­ter ein­mal zu einem Unfall kom­men. Mit dem Prüf­be­richt kann der Land­wirt genau nach­wei­sen, dass sei­ne Seil­win­de allen sicher­heits­tech­ni­schen Erfor­der­nis­sen ent­spro­chen hat und dass er sei­ner Prü­fungs­pflicht nach­ge­kom­men ist. Ein Punkt, den vor allem Maschi­nen­ge­mein­schaf­ten mit stän­dig wech­seln­den Seil­win­den­nut­zern nicht aus den Augen ver­lie­ren soll­ten. Denn für Unfäl­le haf­tet neben dem Bedie­ner der Win­de unter Umstän­den auch der Eigen­tü­mer – in die­sem Fall die Gemein­schaft, ins­be­son­de­re der Vor­stand und der Maschinenwart.