Forch­hei­mer Grü­ne for­dern Offen­heit beim Behördenfunk

Eine öffent­li­che Infor­ma­ti­on zum Digi­ta­len Behör­den­funk (BOS), wie von der grü­nen Kreis­tags­frak­ti­on gefor­dert, wird es nicht geben. Das teil­te Land­rat Rein­hardt Glau­ber dem grü­nen Frak­ti­ons­vor­sit­zen­den Karl Wald­mann in einem per­sön­li­chen Schrei­ben mit.

Eine Zustän­dig­keit des Kreis­tags bestehe nicht und außer­dem sei die Pla­nung den Bür­ger­mei­stern vor­ge­stellt wor­den, so Glau­ber in sei­nem Schrei­ben. Die Grü­nen for­dern eine größt­mög­li­che Trans­pa­renz bei Pla­nung und Aus­füh­rung, um Ver­trau­en bei den Bür­ge­rin­nen und Bür­gern zu schaf­fen. Schließ­lich sei­en 12 Kom­mu­nen im Land­kreis Forch­heim davon betrof­fen. In Dia­log­ver­fah­ren könn­ten, nach Mei­nung der Grü­nen, Pla­ner, Kom­mu­nen, Bür­ge­rin­nen und Bür­ger die opti­mal­sten Stand­or­te fest­le­gen. Die­se Vor­ge­hens­wei­se habe sich schon mehr­fach in Bay­ern bewährt. „Und nur so kön­nen berech­tig­te Pro­te­ste wie in Gut­ten­burg befrie­det wer­den“, ist der Frak­ti­ons­vor­sit­zen­de der Grü­nen Karl Wald­mann überzeugt.

Den Kom­mu­nen sei schließ­lich auch rei­ner Wein über die Fol­ge­ko­sten ein­zu­schen­ken, wie z.B. die Strom­ko­sten für die Funk­ma­sten. Man­che Bür­ger­mei­ster wüss­ten nicht, dass es zu den lau­fen­den Kosten ab 2013 nur begrenz­te Zuschüs­se für die Kom­mu­nen in Höhe von ca. 3 Mio. € gebe. Da sei­en noch Finan­zie­rungs­fra­gen offen, eben­so wie bei den mög­li­chen gesund­heit­li­chen Beein­träch­ti­gun­gen für die Endgeräteträger.

„Ein eigen­stän­di­ger digi­ta­ler Behör­den­funk ist gera­de für Kata­stro­phen­ein­sät­ze nötig. Aber gera­de wegen der Wich­tig­keit ist Offen­heit bei Pla­nung und Kosten nötig“, so Kreis­rä­tin Lisa Badum. Sie for­dert des­halb die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger auf, bei den Bür­ger­mei­ste­rin­nen und Bür­ger­mei­stern nach­zu­fra­gen, ob und wo in ihrer Gemein­de ein Stand­ort für einen TETRA-Funk­ma­sten geplant ist. Eine geringst­mög­li­che gesund­heit­li­che Beein­träch­ti­gung sei schließ­lich im Sin­ne aller Betroffenen.