MdL Edu­ard Nöth for­dert erneut den Bau der West­um­ge­hung Neun­kir­chen am Brand

Auf­grund der Tat­sa­che, dass das Baye­ri­sche Kabi­nett nicht mehr vor der Som­mer­pau­se, son­dern erst im Herbst über den 7. Aus­bau­plan für baye­ri­sche Staats­stra­ßen ent­schei­det, hat der Forch­hei­mer CSU-Land­tags­ab­ge­ord­ne­te Edu­ard Nöth noch­mals Gele­gen­heit genom­men, den Baye­ri­schen Innen­mi­ni­ster Joa­chim Herr­mann zu bit­ten, die West­um­ge­hung Neun­kir­chen am Brand evtl. doch noch in die Dring­lich­keits­stu­fe 1 aufzustufen.

MdL Edu­ard Nöth erin­ner­te in sei­nem Schrei­ben noch­mals dar­an, dass über die­se drin­gend not­wen­di­ge Umge­hung des Alt­stadt­kerns von Neun­kir­chen am Brand seit mehr als 30 Jah­ren dis­ku­tiert wird. Bei der letz­ten Fest­le­gung des Aus­bau­plans vor 10 Jah­ren wur­de die­se Stra­ßen­bau­maß­nah­me als Reser­ve­maß­nah­me in die Stu­fe 1 R ein­grup­piert. Dar­aus ent­nah­men, so Edu­ard Nöth, alle Betei­lig­ten den Wil­len der Baye­ri­schen Staats­re­gie­rung zumin­dest bei der näch­sten Fort­schrei­bung end­lich auf­ge­stuft zu wer­den. Auch der Regio­na­le Pla­nungs­ver­band Ofr.-West, der am 4. Mai 2011 tag­te, hat sich in sei­nem Beschluss für die Auf­stu­fung der West­um­fah­rung Neun­kir­chen am Brand der Staats­stra­ße 2243 ein­stim­mig aus­ge­spro­chen und in sei­nem Beschluss des Wei­te­ren fest­ge­hal­ten, dass „für die West­um­fah­rung Neun­kir­chen am Brand mög­lichst bald das Plan­fest­stel­lungs­ver­fah­ren ein­ge­lei­tet und die Vor­aus­set­zun­gen für ihre rasche Rea­li­sie­rung geschaf­fen werden“.

Der Forch­hei­mer Abge­ord­ne­te ver­wies auch auf meh­re­re Gesprä­che mit der Ober­sten Bau­be­hör­de, bei denen die Ver­tre­ter der Gemein­de und der Initia­ti­ve „Pro West­um­ge­hung“ noch­mals die Dring­lich­keit die­ser Ange­le­gen­heit ver­deut­lich­ten. Auch die Anlie­ger der ört­li­chen Stra­ßen, die der­zeit als Ersatz für die St 2243 zur Ver­fü­gung ste­hen, haben die schwe­re Bela­stung durch den Ver­kehr ver­deut­licht. Der CSU-Poli­ti­ker ist der Auf­fas­sung, dass durch die Dis­kus­si­on über die Not­wen­dig­keit die­ser Umfah­rung in den letz­ten Mona­ten vie­le neue Erkennt­nis­se gewon­nen wur­den, die eine Neu­be­wer­tung erfor­der­lich machen. Vor allem die Neun­kir­che­ner Beson­der­heit, dass der Staat Orts­stra­ßen nutzt, dass der Schwer­last­ver­kehr auf­grund der nied­ri­gen Tor­hö­hen nicht auf der St 2243 durch den Ort geführt wer­den kann, dass der Lkw-Ver­kehr sich weit­läu­fig durch Nach­bar­kom­mu­nen drängt, dass Anlie­ger über Jahr­zehn­te hin­weg die Lärm- und son­sti­gen Belä­sti­gun­gen in Kauf neh­men müs­sen, spre­chen ein­deu­tig für ein poli­ti­sches Han­deln. Es kann und darf nicht sein, dass Neun­kir­chen erneut 10 Jah­re lang ver­trö­stet wird, so der Stimmkreisabgeordnete.