SPD: „Will­kür und Belie­big­keit bei der Geneh­mi­gung von Mut­ter-Kind-Kuren in Oberfranken“

„Kran­ken­kas­sen miss­ach­ten Rechts­an­spruch der Eltern“

Die ober­frän­ki­sche SPD kri­ti­siert die Zöger­lich­keit, mit der die Regie­rungs­ko­ali­ti­on gegen die umstrit­te­ne Bewil­li­gungs­pra­xis der Kran­ken­kas­sen bei den Mut­ter/­Va­ter-Kind-Kuren vor­geht. Die Aus­ga­ben der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung (GKV) für Mut­ter-/Va­ter-Kind-Kuren gehen seit zwei Jah­ren zurück. Im Jahr 2009 sind nach Anga­ben der Bun­des­re­gie­rung die Aus­ga­ben im Ver­gleich zum Vor­jahr um 6,01 Pro­zent rück­läu­fig gewe­sen. Für das Jahr 2010 sei nach vor­läu­fi­gen Ergeb­nis­sen ein Aus­ga­ben­rück­gang von 9,18 Pro­zent festzustellen.

Ein Prüf­be­richt des Bun­des­rech­nungs­ho­fes kommt zu dem Schluss, dass Kran­ken­kas­sen die Kuren nach unter­schied­li­chen Maß­stä­ben bewil­li­gen und somit ins­ge­samt weni­ger Kuren geneh­migt wer­den. „Der Bun­des­rech­nungs­hof hat mit haar­sträu­ben­den Fall­bei­spie­len schwarz auf weiß belegt, dass die Kran­ken­kas­sen den Rechts­an­spruch der Eltern auf Mut­ter/­Va­ter-Kind-Kuren schlicht­weg miss­ach­ten Will­kür und Belie­big­keit wird den Kran­ken­kas­sen atte­stiert. Das darf sich der Gesetz­ge­ber nicht bie­ten las­sen“, meint die SPD-Bezirks­vor­sit­zen­de Anet­te Kram­me und for­dert die Bun­des­re­gie­rung zum sofor­ti­gen Han­deln auf.

„Die SPD hat wäh­rend ihrer Regie­rungs­zeit Müt­ter/­Va­ter-Kind-Kuren als Pflicht­lei­stung ins Gesetz geschrie­ben, damit die Pati­en­ten Rechts­si­cher­heit haben. Was vie­le Kas­sen jetzt ver­an­stal­ten, ist das Gegen­teil davon“, so MdB Kram­me. Die Kur-Kli­ni­ken auch in der Regi­on spü­ren die Fol­gen der will­kür­li­chen Geneh­mi­gungs­pra­xis inzwi­schen deut­lich. „Ein­brü­che bei den Pati­en­ten­zah­len sind die Fol­ge. Das ist für vie­le Ein­rich­tun­gen exi­stenz­be­dro­hend“, sagt die SPD-Bezirksvorsitzende.

Die schwarz-gel­be Koali­ti­on hat Anfang Juli einen Antrag zum The­ma in den Bun­des­tag ein­ge­bracht. Die­ser blei­be jedoch, so die Oppo­si­ti­on, weit hin­ter dem Not­wen­di­gen zurück. Mehr als ein Pla­ce­bo-Effekt sei damit nicht zu erwar­ten, ist sich auch MdB Kram­me sicher. „Dass Schwarz-Gelb dem Gesund­heits­mi­ni­ste­ri­um mit ihrem Beschluss eine Berichts­pflicht zum 01. April 2012 auf­gibt, ver­kennt völ­lig, dass nach vier Jah­ren nicht geset­zes­kon­for­mer Umset­zung des Rechts­an­spru­ches für Eltern und Kin­der durch die Kas­sen erheb­lich schnel­ler gehan­delt wer­den müss­te.“ Nur durch kurz­fri­stig wirk­sa­mes ver­bind­li­ches Han­deln könn­te die Pra­xis der Kran­ken­kas­sen gestoppt wer­den, Mut­ter-Vater-Kind-Kuren auch künf­tig als Spar­strumpf zu missbrauchen.