MdB Anette Kramme: „50-km-Regelung für behinderte Bahnreisende fällt“
Nationaler Aktionsplan der Bundesregierung dennoch enttäuschend
Die Bayreuther SPD-Bundestagsabgeordnete Anette Kramme begrüßt den von der Deutschen Bahn AG und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales geplanten Wegfall der sogenannten „50-km-Regelung“. Das bedeutet, dass behinderte Bahnreisende zukünftig alle Züge des Nahverkehrs in ganz Deutschland mit ihrem Schwerbehindertenausweis und dem dazugehörigen Beiblatt mit Wertmarke nutzen können. Die Regelung gilt jeweils für die 2. Klasse und wird zum 01. September 2011 wirksam.
„Mit dem Wegfall der „50-km-Regelung“ wird auch das Streckenverzeichnis entfallen, auf dem die derzeitigen eingeschränkten Nutzungsmöglichkeiten des Beiblatts mit Wertmarke vermerkt sind und das bei Bahnreisen derzeit noch mitgeführt werden muss. Das ist ein erster Schritt hin zu weniger Bürokratie“, so MdB Kramme. Diese Maßnahme allein reiche aber weitem nicht aus. „Was nützen Freifahrten, wenn behinderte Menschen den Bahnsteig nicht erreichen? Es ist daher immens wichtig, die Anstrengungen für einen barrierefreien öffentlichen Personennahverkehr zu verstärken“, fordert die Abgeordnete. Die Bundesregierung habe ihre Hausaufgaben noch lange nicht erledigt.
„Der nationale Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist vollkommen unzureichend, um behinderten Menschen eine gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen. Der Aktionsplan enthält lediglich wohlfeile Absichten und wenig konkrete Maßnahmen“, kritisiert MdB Kramme. Die SPD-Bundestagsfraktion habe bereits ein eigenes Positionspapier erstellt. „Wir fordern, Menschen mit Behinderung aus der Abhängigkeit der Sozialhilfe herauszuholen, soziale Inklusion zu verwirklichen und umfassende Barrierefreiheit herzustellen.“
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