MdB Anet­te Kram­me: „50-km-Rege­lung für behin­der­te Bahn­rei­sen­de fällt“

Natio­na­ler Akti­ons­plan der Bun­des­re­gie­rung den­noch enttäuschend

Die Bay­reu­ther SPD-Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­te Anet­te Kram­me begrüßt den von der Deut­schen Bahn AG und dem Bun­des­mi­ni­ste­ri­um für Arbeit und Sozia­les geplan­ten Weg­fall der soge­nann­ten „50-km-Rege­lung“. Das bedeu­tet, dass behin­der­te Bahn­rei­sen­de zukünf­tig alle Züge des Nah­ver­kehrs in ganz Deutsch­land mit ihrem Schwer­be­hin­der­ten­aus­weis und dem dazu­ge­hö­ri­gen Bei­blatt mit Wert­mar­ke nut­zen kön­nen. Die Rege­lung gilt jeweils für die 2. Klas­se und wird zum 01. Sep­tem­ber 2011 wirksam.

„Mit dem Weg­fall der „50-km-Rege­lung“ wird auch das Strecken­ver­zeich­nis ent­fal­len, auf dem die der­zei­ti­gen ein­ge­schränk­ten Nut­zungs­mög­lich­kei­ten des Bei­blatts mit Wert­mar­ke ver­merkt sind und das bei Bahn­rei­sen der­zeit noch mit­ge­führt wer­den muss. Das ist ein erster Schritt hin zu weni­ger Büro­kra­tie“, so MdB Kram­me. Die­se Maß­nah­me allein rei­che aber wei­tem nicht aus. „Was nüt­zen Frei­fahr­ten, wenn behin­der­te Men­schen den Bahn­steig nicht errei­chen? Es ist daher immens wich­tig, die Anstren­gun­gen für einen bar­rie­re­frei­en öffent­li­chen Per­so­nen­nah­ver­kehr zu ver­stär­ken“, for­dert die Abge­ord­ne­te. Die Bun­des­re­gie­rung habe ihre Haus­auf­ga­ben noch lan­ge nicht erledigt.

„Der natio­na­le Akti­ons­plan zur Umset­zung der UN-Behin­der­ten­rechts­kon­ven­ti­on ist voll­kom­men unzu­rei­chend, um behin­der­ten Men­schen eine gleich­be­rech­tig­te Teil­ha­be zu ermög­li­chen. Der Akti­ons­plan ent­hält ledig­lich wohl­fei­le Absich­ten und wenig kon­kre­te Maß­nah­men“, kri­ti­siert MdB Kram­me. Die SPD-Bun­des­tags­frak­ti­on habe bereits ein eige­nes Posi­ti­ons­pa­pier erstellt. „Wir for­dern, Men­schen mit Behin­de­rung aus der Abhän­gig­keit der Sozi­al­hil­fe her­aus­zu­ho­len, sozia­le Inklu­si­on zu ver­wirk­li­chen und umfas­sen­de Bar­rie­re­frei­heit herzustellen.“