Infor­ma­ti­on des Amtes für Jugend und Fami­lie im Land­kreis Forch­heim: Test­käu­fe ab Juni

Das Amt für Jugend und Fami­lie wird ab Juni zusam­men mit der Poli­zei Test­käu­fe zur Prü­fung der unbe­rech­tig­ten Abga­be von Alko­ho­li­ka an Kin­der und Jugend­li­che durch­füh­ren. „Alko­hol ist eine Ein­stiegs­dro­ge und darf nicht ver­harm­lost wer­den!“ so Bay­erns Fami­li­en­mi­ni­ste­rin Chri­sti­ne Hadert­hau­er auf den Inter­na­tio­na­len Tag gegen den Drogenmissbrauch.

Über­mä­ßi­ger Alko­hol­kon­sum führt gera­de bei Kin­dern und Jugend­li­chen stär­ker als bei Erwach­se­nen zu gesund­heit­li­chen Schä­di­gun­gen; Alko­hol ent­hemmt zudem und führt in der Fol­ge auch zu grö­ße­rer Bereit­schaft Straf­ta­ten zu bege­hen. Gera­de der Alko­hol­miss­brauch von Jugend­li­chen ist daher nach wie vor ein zen­tra­les Thema.

In regel­mä­ßi­gen kur­zen Abstän­den berich­tet die Pres­se von Gewalt­ta­ten Jugend­li­cher, die unter Alko­hol­ein­fluss statt­fan­den und deren Bru­ta­li­tät erschreckt. Bei der Bege­hung von Straf­ta­ten spielt Alko­hol auch bei den Kin­dern und Jugend­li­chen nach wie vor eine maß­geb­li­che Rol­le. So wird auch sei­tens der PI Forch­heim bestä­tigt, dass in den letz­ten Jah­ren die Zahl der Straf­ta­ten von Min­der­jäh­ri­gen zwar zurück­ge­gan­gen ist, gleich­zei­tig jedoch der Anteil der unter Alko­hol­ein­fluss began­ge­nen Delik­te zuge­nom­men hat.

Beäng­sti­gend ist auch die Ent­wick­lung, dass vie­le Kin­der und Jugend­li­che bereits mit dem kon­kre­ten Ziel, sich zu betrin­ken das Haus verlassen.

Es bestä­tigt lei­der sich auch immer wie­der, dass Kin­der und Jugend­li­che immer noch viel zu leicht an Alko­ho­li­ka in öffent­li­chen Ver­kaufs­stel­len gelan­gen, d.h. die Bestim­mun­gen des Jugend­schutz­ge­set­zes sei­tens eini­ger Gewer­be­trei­ben­der nicht ein­ge­hal­ten werden.
Aus­drück­lich betont wird hier­bei, dass es erfreu­li­cher­wei­se bereits vie­le Gewer­be­trei­ben­de im Land­kreis Forch­heim gibt, die sehr ver­ant­wor­tungs­voll mit die­sem The­ma umge­hen und sich an die gesetz­li­chen Vor­ga­ben halten.

Eine ent­schei­den­de Bedeu­tung, wenn es um den Kon­sum von Alko­hol geht spielt das Ver­hal­ten und die Ein­stel­lung der Erwach­se­nen. Sie haben für Kin­der und Jugend­li­che Vor­bild­funk­ti­on, es ist daher äußerst wich­tig die Gesell­schaft für das The­ma Alko­hol­miss­brauch zu sen­si­bi­li­sie­ren. Die Gesell­schaft als Gan­zes hat hier eine Ver­ant­wor­tung den Kin­dern und Jugend­li­chen gegenüber.

Jedem muss klar sein, dass die Abga­be von Alko­ho­li­ka an Kin­der und Jugend­li­che kein Kava­liers­de­likt dar­stellt, son­dern eine Delikt, das mit Buß­gel­der geahn­det wird.

Fami­li­en­mi­ni­ste­rin Hadert­hau­er bestärkt ganz aus­drück­lich die Jugend­äm­ter Test­käu­fe durch­zu­füh­ren. In der Schweiz z.B. wer­den Test­käu­fe bereits seit Jah­ren prak­ti­ziert. Auch in etli­chen Jugend­amts­be­zir­ken wer­den die­se bereits durch­ge­führt. Kla­res Ergeb­nis ist bis­her, dass nach Ein­füh­rung der Test­käu­fe sich die Quo­te der Ver­stö­ße zuneh­mend redu­zier­te, die Test­käu­fe somit den gewünsch­ten Erfolg erzielten.

Die Test­käu­fe wer­den als eine prä­ven­ti­ve Maß­nah­me den Jugend­schutz verbessern.