AOK soli­da­risch: Ver­si­cher­te aus Plei­te-Kas­sen jeder­zeit willkommen

Pres­se­mit­tei­lung der AOK Bamberg

Die AOK Bay­ern steht zum Soli­da­ri­täts­prin­zip in der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung (GKV): Ver­si­cher­te haben ein Recht auf lücken­lo­se Absi­che­rung. Mit­glie­der aus Kran­ken­kas­sen, die schlie­ßen müs­sen, sind des­halb bei der AOK Bay­ern jeder­zeit will­kom­men. Trotz eines nur sehr gerin­gen Markt­an­teils der City-BKK im Frei­staat hat die AOK Bay­ern bis­lang bereits über 300 Ver­si­cher­te auf­ge­nom­men. Über 100 wei­te­re Auf­nah­men ste­hen kurz bevor.

Aus der Plei­te der City-BKK kön­nen nach Anga­ben der AOK Bay­ern meh­re­re Schlüs­se gezo­gen wer­den. So schafft das System offen­sicht­lich noch immer Fehl­an­rei­ze. Um über­durch­schnitt­lich alte und kran­ke Ver­si­cher­te machen eini­ge Kran­ken­kas­sen ins­be­son­de­re in den Bal­lungs­zen­tren wegen der hohen Lei­stungs­aus­ga­ben und der pau­scha­lier­ten finan­zi­el­len Zuwei­sun­gen aus dem Gesund­heits­fonds noch immer einen gro­ßen Bogen. Dies bedeu­tet: Die Metho­dik der Fonds­zu­wei­sun­gen an die Kran­ken­kas­sen ist wegen der teil­wei­se mas­si­ven regio­na­len Kosten­un­ter­schie­de reform­be­dürf­tig. Regio­nen mit höhe­ren Gesund­heits­ko­sten benö­ti­gen auch höhe­re Zuwei­sun­gen aus dem Gesund­heits­fonds. Die Plei­te der City-BKK wider­legt unter den gel­ten­den Bedin­gun­gen auch ein­drucks­voll die poli­ti­sche The­se, dass neben den Zuwen­dun­gen aus dem Gesund­heits­fonds auf­wach­sen­de Zusatz­bei­trä­ge als eine Vor­stu­fe der Kopf­pau­scha­le eine aus­rei­chend sta­bi­le Basis für eine nach­hal­ti­ge Finan­zie­rung darstellen.