Leser­brief: Stel­lung­nah­me des Bund Natur­schutz bezgl. West­um­ge­hung von Neunkirchen

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Stel­lung­nah­me zur Ver­öf­fent­li­chung des Sit­zungs­er­geb­nis­ses des Pla­nungs­aus­schus­ses des Regio­na­len Pla­nungs­ver­bands (RPV) Ober­fran­ken-West vom 4. Mai 2011

Pla­nungs­ver­band stimmt Ansin­nen Neun­kir­chens auf Tausch nicht zu

Das von der Initia­ti­ve PRO-West­um­ge­hung unter Druck gesetz­te und vor sich her gescho­be­ne „Offi­zi­el­le Neun­kir­chen“ wird, unter poli­ti­scher Mit­wir­kung des CSU-Kreis­ver­ban­des, nicht müde, das Sit­zungs­er­geb­nis des Pla­nungs­aus­schus­ses zum The­ma West­um­ge­hung als Erfolg dar­zu­stel­len. Dabei wur­de in Wirk­lich­keit dem Wunsch des Mark­tes Neun­kir­chen am Brand, im Tausch gegen ande­re Bau­maß­nah­men in Ober­fran­ken West, die West­um­fah­rung nach­träg­lich in die 1. Dring­lich­keit hoch­zu­he­ben und damit das Plan­fest­stel­lungs­ver­fah­ren zu erzwin­gen, eine Abfuhr erteilt.

Bar jeg­li­cher ech­ter Argu­men­te stützt der Markt die­sen Wunsch auf die groß­flä­chig pla­ka­tier­te Aus­sa­ge, mit einer Stra­ße Kin­der schüt­zen zu wol­len. Das allei­ne wäre schon absurd genug, wür­de damit nicht oben­drein eben die­sen Kin­dern auch noch ein Stück Zukunft in Form intak­ter Natur genommen.

In der Ange­le­gen­heit wird zudem offen­bar all­ge­mein über­se­hen, dass der Aus­bau­plan für Staats­stra­ßen in Bay­ern kei­nes­wegs eine ver­bind­li­che Rechts­grund­la­ge dar­stellt, deren wie­der­hol­tes Anru­fen auto­ma­tisch zum Bau von Stra­ßen führt. Viel­mehr ist er ein Relikt aus den Zei­ten des wirt­schaft­li­chen Auf­baus von Deutsch­land, in denen es an Infra­struk­tur fehl­te. Die­se Infra­struk­tur steht aber heute.

Nut­zen-Kosten­fak­to­ren, wie sie im Wer­tungs­ver­fah­ren des Stra­ßen­baus heu­te noch üblich sind, spie­geln durch mar­gi­na­le Fahr­zeit­ge­win­ne für Lkw einen wirt­schaft­li­chen Nut­zen vor, der in kei­nem Ver­hält­nis zu den Fol­gen des wei­te­ren Zer­schnei­dens ohne­hin schon ver­in­sel­ter Natur­räu­me steht. Es zer­fal­len nicht nur Lebens­räu­me von Flo­ra und Fau­na, son­dern auch die Lebens­grund­la­gen des Men­schen. Allei­ne schon des­we­gen muss die Gepflo­gen­heit einer 10-jah­ri­gen fort­schrei­ten­den Staat­stra­ßen­aus­bau-Auto­ma­tik been­det werden.

Der Aus­bau­plan ist kei­ne Wunsch­li­ste für die Kom­mu­nal­po­li­tik, um Lösun­gen für Pro­ble­me , für deren Besei­ti­gung sie selbst zustän­dig ist, auf den Kosten­trä­ger „All­ge­mein­heit“ zu verschieben.

Die Jubel­ru­fe der Befür­wor­ter der West­um­fah­rung blei­ben unbe­grün­det. Der Pla­nungs­aus­schuss hat sich mit einer blo­ßen gesichts­wah­ren­den Emp­feh­lung aus der Affä­re gezo­gen und die Ent­schei­dung nach Mün­chen zurück ver­wie­sen. Den gefor­der­ten Tausch mit ande­ren Pro­jek­ten aber hat er gera­de nicht zugestimmt.

Grü­nes Licht für ein vor­ge­zo­ge­nes Erstel­len von Plan­fest­stel­lungs­un­ter­la­gen per Vor­fi­nan­zie­rung – ein Ver­lan­gen, das im Übri­gen an das Geba­ren von Bana­nen­re­pu­bli­ken erin­nert – wo kom­men wir hin, wenn das jede Kom­mu­ne macht? – ist bis­lang auch nicht in Sicht. Es bleibt dabei: Ebers­bach­tal schüt­zen – West­um­fah­rung unnö­tig und damit das Hoch­stu­fen ebenso.

Hein­rich Kattenbeck
Vor­sit­zen­der Bund Naturschutz
Kreis­grup­pe Forchheim