Rege­lun­gen zum Boot­fah­ren auf der Wiesent

Natur­schutz­be­hör­den, Gebiets­be­treu­er und Fische­rei drän­gen auf Ein­hal­tung der Ver­ord­nung zum Pad­deln auf der Wiesent

Alle Jah­re wie­der lockt die Wie­sent neben vie­len ande­ren Tou­ri­sten auch Boot­fah­rer in das Herz der Frän­ki­schen Schweiz.
Seit erstem Mai ist das Pad­deln auf der Wie­sent unter­halb der Pul­ver­müh­le bei Wai­schen­feld auch wie­der erlaubt. Doch wer eine Kanu­tour auf der Wie­sent plant, soll­te sich vor­her grund­le­gend infor­mie­ren. Dar­auf ver­weist der Gebiets­be­treu­er für Schutz­ge­bie­te im Land­kreis Forch­heim beim Land­schafts­pfle­ge­ver­band Forch­heim sowie die unte­re Natur­schutz­be­hör­de am Landratsamt.

Fol­gen­de Regeln muss sich ein Boot­fah­rer unbe­dingt zu Her­zen nehmen:

  • Boot­fah­ren auf der Wie­sent ist gene­rell nur erlaubt von Mai bis Sep­tem­ber. In die­sem Zeit­raum darf von 9 bis 17 Uhr bis zur Sach­sen­müh­le bzw. bis 18 Uhr ab der Sach­sen­müh­le gepad­delt wer­den. Das Boot­fah­ren ist nur in Fließ­rich­tung erlaubt.
  • Zum Ein- und Aus­set­zen der Boo­te dür­fen nur die mit Schil­dern gekenn­zeich­ne­ten Ein­stiegs­stel­len, etwa bei Doos, der Rie­sen­burg oder bei Mug­gen­dorf benutzt wer­den. Ande­re, nicht gekenn­zeich­ne­te Ein­stiegs­stel­len sind verboten.
  • Es dür­fen nur Boo­te mit höch­stens vier Plät­zen und sechs Metern Län­ge benutzt wer­den. Das sind die han­dels­üb­li­chen Kajaks, Kanus und Ruder­boo­te. Bade­schlauch­boo­te dür­fen nicht ver­wen­det werden.
  • Wei­ter­hin ist zu beach­ten, dass orga­ni­sier­te Ver­an­stal­tun­gen mit mehr als 10 Boo­ten geneh­mi­gungs­pflich­tig sind. Auch gewerb­li­cher Boots­ver­kehr ist gestattungspflichtig.
  • Wei­ter­hin dür­fen die Weh­re nur befah­ren wer­den, wenn sie aus­drück­lich als befahr­bar gekenn­zeich­net sind. Nicht mehr befahr­ba­ren wer­den darf das Wehr an der Sachsenmühle.

Das Land­rats­amt weist dar­auf hin, dass die Ein­hal­tung der Regeln wie im letz­ten Jahr auch in die­ser Sai­son kon­trol­liert wird und Ord­nungs­wid­rig­kei­ten ent­spre­chend ver­folgt werden.

Mög­lich­kei­ten zur wei­te­ren Infor­ma­ti­on bestehen über Schau­ta­feln vor Ort, die an den wich­tig­sten Ein­stiegs­stel­len auf­ge­stellt sind, über Falt­blät­ter, die in Kästen bei den Tafeln aus­ge­legt sind, oder über die Home­page der Tou­ris­mus­zen­tra­le Frän­ki­sche Schweiz. Unter www​.fraen​ki​sche​-schweiz​.com/​s​p​o​r​t​/​k​a​n​u​.​h​tml. kann auch der Fly­er her­un­ter­ge­la­den wer­den. Er infor­miert über den Strecken­plan, Pad­del­re­geln sowie den Lebens­raum von Was­ser­am­sel, Bach­fo­rel­le und Co.

Bei Rück­fra­gen wen­den Sie sich bit­te an den Gebiets­be­treu­er Andre­as Nied­ling beim Land­schafts­pfle­ge­ver­band Forch­heim unter 09191/86–4206 oder an Chri­sti­an Bai­er am Land­rats­amt Forch­heim unter 09191/86–4405.