Stel­lung­nah­me zum Sta­tus der West­um­fah­rung Neun­kir­chen a.Br.

Gemein­sa­me Pres­se­mit­tei­lung von Ebers­ba­cher Land­wir­ten, BI MUNk und Bund Naturschutz

Land­wir­te aus Ebers­bach, die Bür­ger­initia­ti­ve MUNk e.V. und der Bund Natur­schutz in Bay­ern e.V. spre­chen sich vehe­ment gegen jüng­ste Akti­vi­tä­ten des Mark­tes Neun­kir­chen aus, die dar­auf abzie­len, den Bau einer West­um­fah­rung Neun­kir­chens vor­zu­zie­hen. Gene­rell löst eine Umfah­rung die vom Markt Neun­kir­chen selbst zu besei­ti­gen­den Pro­ble­me nicht, wes­halb auch eine Ein­stu­fung des Innen­mi­ni­ste­ri­ums in die Dring­lich­keit 1 Reser­ve (Rea­li­sie­rung nicht in der lau­fen­den Deka­de) als noch zu hoch ange­se­hen wird. Geht es nach dem Markt Neun­kir­chen, so wür­de die­ser die Lösung sei­ner Pro­ble­me am lieb­sten durch den Frei­staat, also die All­ge­mein­heit, bezah­len las­sen. Und so betreibt er unter enorm auf­ge­bau­tem poli­ti­schen Druck eine nach­träg­li­che Hoch­stu­fung in die 1. Dringlich­keit. Damit sol­len bald­mög­lich Fak­ten mit­tels eines Plan­fest­stel­lungs­ver­fah­rens geschaf­fen wer­den, was nicht den Ver­fah­rens­re­geln ent­spricht. Dies leh­nen wir nach­drück­lich ab.

Außer­dem möch­ten wir vehe­ment Argu­men­ten wider­spre­chen, nach denen angeb­lich in der Ausbau­reihenfolgewertung ent­hal­te­ne Feh­ler eine Neu­be­rech­nung des Nut­zen-Kosten­fak­tors erfor­der­lich machen oder gar lokal­spe­zi­fi­sche Son­der­fak­to­ren außer acht gelas­sen wur­den. Neun­kir­chen hat­te jahr­zehn­te­lang die Mög­lich­keit, ent­schär­fen­de Maß­nah­men durch­zu­füh­ren, gera­de an den aktu­ell beklag­ten Eng­stel­len, dies aber nicht umge­setzt. Hier kann der Markt die aktu­el­le Ein­stu­fung nut­zen, um in der lau­fen­den Deka­de selbst aktiv zu wer­den, um zu bewei­sen, wie sich mit ein­fa­chen Lösun­gen eine teu­re Umfah­rung erübrigt.

Detail­liert aus­ge­ar­bei­te­te Vor­schlä­ge, wie die Pro­ble­me besei­tigt wer­den könn­ten, hat der Markt bis­lang igno­riert. Statt­des­sen wird das The­ma nun mas­siv poli­ti­siert, um doch noch ein Votum zur Wich­tig­keit und damit zur Hoch­stu­fung zu erhal­ten. Dass der Markt hier von einer eher popu­li­stisch arbei­ten­den, von Ein­zel­per­so­nen neu grün­de­te Initia­ti­ve PRO-West­um­ge­hung Unter­stüt­zung ange­nom­men hat, ver­wun­dert sehr. Und nun sol­len also der Land­kreis­ab­ge­ord­ne­te, der Land­rat und jetzt auch der Regio­na­le Pla­nungs­ver­band Ober­fran­ken-West die­ser unbe­grün­de­ten Sache zustimmen.

Wir möch­ten hier­mit nicht nur auf die Inkauf­nah­me der Zer­stö­rung wert­vol­ler Acker­flä­chen (ca. 20 Hekt­ar), von Natur­räu­men und Nah­erho­lungs­ge­bie­ten hin­wei­sen, son­dern bei­spiel­haft eini­gen Argu­men­ten wider­spre­chen, von denen eini­ge nach­ste­hend näher betrach­tet werden:

  • Eng­stel­le (ca. 30 – 40 m) bei der Ein­mün­dung der Fried­hofstra­ße am Forch­hei­mer Tor kann nicht ver­bes­sert wer­den (wozu es sogar gestell­te Fotos gab – Sperr­pfo­sten an Ein­mün­dungs­spit­ze wur­de über­fah­ren) – Resü­mee der Umfah­rungs­be­für­wor­ter: Ertüch­ti­gung nicht mög­lich.
    »> Rich­tig ist:: Es war der Markt Neun­kir­chen, der von einer mög­li­chen Auf­wei­tung im Ein­mün­dungs­be­reich (Aus­pla­nung Ing.-Büro im Auf­trag Markt, s. Anla­ge, mit Spur­aus­run­dung) bewusst kein Gebrauch mach­te, um das Ver­lan­gen nach der (vom Land) zu tra­gen­den Umfah­rung nicht zu schmä­lern. Zudem ist es mög­lich, den Geh­steig auf die­sem kur­zen Stück mit hohen Bor­den gegen das Auf­stei­gen von LKW zu schüt­zen und not­falls auch noch Brei­te von die­sem zugun­sten der Fahr­bahn abzu­zwei­gen, falls unbe­dingt erforderlich.
  • Schul­kin­der wer­den dort gefährdet
    »> Das stimmt so nicht. Gera­de an der Eng­stel­le fin­den kaum Geh­steig­über­fahr­ten statt. Die kri­ti­sche Stel­le für Fuß­gän­ger ist die Über­que­rung der Forch­hei­mer Stra­ße am Forch­hei­mer Tor. Hier exi­stie­ren jeweils detail­lier­te Vor­schlä­ge zur Entschärfung.
  • Sper­re der Fried­hofstra­ße durch den Markt war aus Sicher­heits­grün­den wegen immer stär­ker wer­den­dem Schwer­last­ver­kehr not­wen­dig – schon 2 Unfäl­le sei­en auf­grund der Situa­ti­on geschehen
    »> Rich­tig ist: Der Gesamt­ver­kehr ist nach offi­zi­el­len Zäh­lun­gen rück­läu­fig und belegt kei­ne Zunah­me des Schwer­last­ver­kehrs. Bekla­gens­wer­te Unfäl­le fan­den nicht an der bemän­gel­ten Eng­stel­le statt und wären durch vor­ge­schla­ge­ne Maß­nah­men (Que­rungs­hil­fen und Geschwin­dig­keits­re­duk­ti­on) zu ver­hin­dern gewe­sen.
  • Wegen der Sper­re der Fried­hofstra­ße für Schwer­last­ver­kehr sind nun auch vie­le Kin­der an der LKW-Umlei­tungs­strecke (Igens­dorf bis Kun­reuth) gefähr­det.
    »> Rich­tig ist: Laut offi­zi­el­len Zäh­lun­gen ist die dor­ti­ge Zunah­me des Schwer­last­ver­kehrs eher sehr gering (so dass auch dor­ti­ge Stra­ßen­schä­den nicht auf die Umlei­tungs­maß­nah­me zurück­ge­führt wer­den kön­nen); zudem könn­ten auch dort an den bekann­ten Stel­len Siche­rungs­maß­nah­men (Geschwin­dig­keits­ein­schrän­kung mit Über­wa­chung, Hoch­bord­stei­ne wie an Bus-Hal­te­stel­len etc.) ein­ge­bracht werden.
  • Der Gemein­de Hetz­les muss beim Auf­bau eines 40-Ton­ner-Gewer­be­stand­or­tes gehol­fen werden.
    »> Das stimmt so nicht: Es ist nicht erfor­der­lich, der­ar­ti­ge Stand­or­te im Rand­be­reich eines Bal­lungs­raums aus­zu­bau­en, dazu gibt es aus­rei­chend vie­le Stand­ort­mög­lich­kei­ten im Zen­trum selbst, die zudem wesent­lich ver­kehrs­gün­sti­ger gele­gen sind. Ver­schwie­gen wird hier, dass der Markt gera­de wegen die­ser Spe­di­teu­re per Kla­ge gezwun­gen wur­de, die Fried­hofs­stra­ße wie­der zu öffnen.
  • 500 LKW im Stra­ßen­zug Fried­hof- Erlein­ho­fer­stra­ße wer­den aus Zäh­lun­gen 2010 her­an­ge­führt.
    »> Rich­tig ist, dass es sich um Kfz mit Län­ge über 7 m Meter han­del­te, also kei­nes­falls um 500
    40-Ton­ner. Lt. Gut­ach­ter wur­de ver­ein­fa­chend eine auto­ma­ti­sche Län­gen­aus­wer­tung über 7 Meter ein­ge­setzt. Somit sind PKW und Trak­to­ren mit Anhän­ger, Sprin­ter, klei­ne LKW ab 3,5 bis 12 t, grö­ßer LKW und LKW mit Hän­ger / Sat­tel­zü­ge und Bus­se in der Zahl ent­hal­ten. Ein erheb­li­cher Anteil die­ses Ver­kehrs blie­be in der Erlein­ho­fer Stra­ße als Zufahrts­stra­ße zur West­um­ge­hung bestehen. 

    (wei­ter­ge­hen­de Punk­te sie­he Liste „Wunsch und Wirk­lich­keit“ wei­ter unten)

Zusam­men­fas­send wird betont, dass kei­ne Not­wen­dig­keit zum Bau der West­um­fah­rung von Neun­kir­chen zu sehen ist und erst recht kein Hand­lungs­be­darf bezüg­lich einer Ände­rung der gewünsch­ten Dring­lich­keits­rei­hung des Staats­mi­ni­ste­ri­ums durch den Regio­na­len Pla­nungs­ver­band Ober­fran­ken-West. Die For­de­rung des Mark­tes zu letz­te­rem kann mit objek­ti­ven Zah­len oder Fak­ten nicht belegt wer­den und wür­de zudem das gän­gi­ge Bewer­tungs­ver­fah­ren aus­he­beln. Hier­aus besteht kein Anlass, dem Ansin­nen Neun­kir­chens zur Zurück­stel­lung von Aus­bau- bzw. Brückenerneuerungs­projekten ande­ren­orts zu sei­nen Gun­sten zu entsprechen.

Selbst ein all­ge­mei­nes Befür­wor­ten einer höhe­re Prio­ri­sie­rung bleibt abzu­leh­nen, da der Markt hier­aus vor­pre­schend Fak­ten mit­tels einer vor­fi­nan­zier­ten Plan­fest­stel­lung schaf­fen könn­te. Dafür aber ist die­ses Pro­jekt vor Ort viel zu umstrit­ten und auch nicht ehr­lich mit der Bevöl­ke­rung aus­dis­ku­tiert. Der der­zeit aus­ge­üb­te poli­ti­sche Druck ist Zei­chen eines ver­such­ten Durch­mar­sches, ein Vor­ge­hen, das ange­sichts von Erfah­run­gen bei man­geln­der Bür­ger­be­tei­li­gung bedenk­lich stimmt. Umstrit­te­ne Pro­jek­te aus­schließ­lich mit poli­ti­schem Druck durch­zu­set­zen wird heu­te nicht mehr als demo­kra­ti­scher Pro­zess verstanden.

Ebers­ba­cher Land­wir­te und Grundstücksbesitzer
Orts­ob­mann des BBV
Johan­nes Zöllner
Tele­fon: 09134 / 708 788

Bür­ger­initia­ti­ve MUNk e.V.
1.Vorsitzende
Bet­ti­na Wittmann
Tele­fon: 09134 / 908 740

BN Kreis­grup­pe Forchheim
1.Vorsitzender
Hein­rich Kattenbeck
Tele­fon: 09191 / 94727

Wunsch und Wirk­lich­keit

Das Votum 17:3 ist eine Zustim­mung zur Vorplanung.

Dem ist so nicht. Die­ses Votum bezog sich ledig­lich auf den Not­wen­dig­keits­wunsch und auch dar­auf, dass der Regio­na­le Pla­nungs­ver­band zwecks Tau­sches zum Hoch­stu­fen gebe­ten wer­den sol­le. Die vom Staat­li­chen Bau­amt vor­ge­leg­te Vor­pla­nung wur­de mit 12:6 Stim­men unter Vor­be­halt noch ein­zu­brin­gen­der Ände­run­gen bewer­tet – was noch offen ist und auch noch aus­zu­han­deln wäre.

Der Wunsch ist alt, auch bereits im Regio­nal­plan ent­hal­ten, eben­so im Flä­chen­nut­zungs­plan Neunkirchens

Eine ech­te Begrün­dung für die Not­wen­dig­keit der Umfah­rung wur­de nie vor­ge­legt. Der­ar­ti­ges befin­det sich auch nicht in den Unter­la­gen der letz­ten Jah­re, womit der Markt Neun­kir­chen den Pla­nungs­ver­band immer wie­der zum Rea­li­sie­ren einer sol­chen Stra­ße aufforderte.

Dass der Markt eine der­ar­ti­ge Umfah­rung in den Flä­chen­nut­zungs­plan auf­nahm, ändert nichts an der Tat­sa­che, dass es für die­sen Wunsch kei­ne stich­hal­ti­ge Begrün­dung gibt.

Durch­fahrt Neun­kir­chens wegen der höhen­be­gren­zen­den Tore eingeschränkt

Die Tore geben eine Höhen­be­gren­zung vom 3,2 m vor. Davon betrof­fen sind in erster Linie höhe­re LKW. Selbst nor­ma­le Lini­en­bus­se sind Jahr­zehn­te durch die­se Pas­sa­gen nach Hetz­les gefah­ren, als sich der Bus­halt noch am Klo­ster­hof (Rat­haus Neun­kir­chen) befand. Und auch heu­te wird die­se Rou­te gele­gent­lich noch immer benutzt. Auch LKW, die bekann­ten Schot­ter-Mul­den­kip­per, pas­sen durch das Forch­hei­mer Tor.

500 LKW fah­ren täg­lich durch den Inner­ort, die Erlein­ho­fer und Fried­hofstra­ße sind damit belastet

Dies zu bewer­ten gibt es drei Zählungen:

1. Offi­zi­el­le Stra­ßen­ver­kehrs­zäh­lung (SVZ) 2005 (bun­des­weit)

2. Zäh­lung der Bür­ger­initia­ti­ve MUNk e.V vom 28.10.2008 nach den Regel für Ver­kehrs­er­he­bun­gen, abge­stimmt mit dem Staat­li­chen Bau­amt Bam­berg; her­un­ter­lad­bar im Internet

3. Zäh­lung des Staat­li­chen Bau­amts mit Quell- Ziel­ver­kehrser­mitt­lung März 2010

1. SV-Zäh­lung 2005, ist die Basis der Stra­ßen-Vor­pla­nung des Bau­amts und ergibt:

463 Kfz/​täglich über 2,8 Ton­nen auf Ach­se Neun­kir­chen- Forch­heim (Forch­hei­mer Stra­ße; für die Fried­hofstr. kei­ne direk­te Anga­be). Sat­tel­zü­ge / LKW mit Hän­ger 119. Für Sat­tel­zü­ge / LKW mit Hän­ger ent­spricht dies 1,9% des Gesamtverkehrsaufkommens.

Ein grö­ße­rer Anteil davon passt durch die Tore.

Beim Gesamt­ver­kehrs­auf­kom­men domi­niert der PKW mit 5.592 Fahr­zeu­gen (90,1%). Eine Quell-Ziel­ver­kehrs-Aus­sa­ge ist nicht gemacht.

2. Zäh­lung BI MUNk ergibt: Gezählt wur­de an der Kreu­zung am Forch­hei­mer Tor. Von 5:00*) – 22:00 Uhr; die Nacht­stun­den wur­den mit­tels gül­ti­gem Rechen­ver­fah­ren ergänzt. Wäh­rend der Zähl­zeit fuh­ren in der – Forch­hei­mer Stra­ße 5.905 Kfz total, davon 280 LKW klei­ner gleich 7,5 t 188 LKW (incl. Sat­tel­zü­ge) über 7,5 t ( *) zuvor fälsch­lich 6:00 Uhr)

3. Zäh­lung Staatl. Bau­amt März 2010 ergibt: Aus der Kenn­zei­chen­zäh­lung 2010 ermit­telt das Gut­ach­ten per Rech­nung eine Bela­stung der Inner­orts­um­fah­rung mit 6.620 Kfz pro Tag (dort war kei­ne Zähl­stel­le). Die Auf­tei­lung der Zäh­lung weist aller­dings nicht LKW, son­dern Fahr­zeu­ge län­ger 7 Meter aus (Erläu­te­rung des Gut­ach­ters INO­VA­Plan im Gespräch der BI MUNk beim Staatl. Bau­amt) – wei­ter­ge­hen­des Unter­schei­dungs­merk­mal liegt hier nicht vor. Dem­nach waren ca. 500 Kfz über 7 m Län­ge auf der Inner­orts­um­fah­rung unter­wegs, Sat­tel­zü­ge, aber auch Lie­fer­wa­gen und klei­ne­re Fahr­zeu­ge mit Hän­ger sind hier inbegriffen.

Damit kann wei­ter­hin nur von der Auf­tei­lung der SVZ 2005 für den Sattelzug/​LKW mit Hän­ger aus­ge­gan­gen wer­den. 1,9% von 6.620 Kfz sind 125 Sattelzüge/​LKW.

Die­se Zäh­lung ent­hält erst­mals eine offi­zi­el­le Auf­tei­lung nach Quell-Ziel­ver­kehr gegen­über dem Durch­gangs­ver­kehr (in (1) nicht enthalten).

Der Schwer­last­ver­kehr ist ste­tig gestie­gen, des­halb muss­te die Inner­orts­um­fah­rung für LKW über 7,5 t gesperrt werden

Der Schwer­last­ver­kehr ist nicht gestie­gen, das zeigt die Zäh­lung nach (2). Eine Begrün­dung der Sper­re der Inner­orts­um­ge­hung ist hier­aus nicht abzu­lei­ten. Mög­li­che Siche­rungs­maß­nah­men am bestehen­den Stra­ßen­zug hat der Markt in den letz­ten Jahr­zehn­ten nicht durchgeführt.

Da es nach der Sper­re für LKW durch Neun­kir­chen kei­ne LKW-Pas­sa­ge­mög­lich­keit mehr gibt, hat die Umfah­rung einen hohen wirt­schaft­li­chen Nut­zen, was sich im Nut­zen- Kosten-Index nicht wiederfindet.

Das LKW-Auf­kom­men ist eher als gering ein­zu­stu­fen (s.o.), so dass selbst eine leicht kür­ze­re Fahr­zeit über eine West- Umfah­rung gegen­über der von Neun­kir­chen ver­an­lass­ten, weit­räu­mi­ge­ren LKW-Umlei­tung zur wirt­schaft­li­chen Nut­zen­be­wer­tung wenig beiträgt.

Über­dies wur­de die Sper­rung durch eine Kla­ge eines Hetz­le­ser Fuhr­un­ter­neh­mens auf­ge­ho­ben. Wei­ter­ge­hend ist für Neun­kir­chen nicht mit einem Null-Stand an LKW als Basis aus­zu­ge­hen, da der Quell-Ziel-LKW-Ver­kehr verbleibt.

Die weit­räu­mi­ge LKW-Umfah­rung hat Wein­garts, Kun­reuth und Igens­dorf mit zusätz­li­chen LKW stark belastet.

Eine beglei­ten­de Ver­kehrs­zäh­lung der Bür­ger­initia­ti­ve MUNk (nach den Regeln für Ver­kehrs­er­he­bun­gen) wäh­rend der Wirk­sam­keit der LKW-Sper­re hat erge­ben, dass bezüg­lich des Nord-Süd­ver­kehrs in Höhe des Abzweigs Erm­reuth im Obe­ren Schwa­bach­tal gera­de mal 16 schwe­re LKW höher 3,2 m mehr als zuvor unter­wegs waren.

Von einer star­ken LKW-Ver­kehrs­be­la­stung und dar­aus fol­gernd star­ke Gefähr­dung von Anwoh­nern längs der län­ge­ren Strecke kann nicht die Rede sein. Dies deckt sich auch mit der gene­rel­len Bela­stungs­cha­rak­te­ri­stik, wie bei der Ober­sten Bau­be­hör­de bekannt und von die­ser bestätigt.

„Man“ geht von einer Wachs­tums­pro­gno­se von 20 – 25 % bis zum Jahr 2025 aus.

Im Gut­ach­ten 2010 (Zäh­lung 3) wur­de die Wachs­tums­pro­gno­se für den LKW-Ver­kehr noch nicht gesenkt. Für die Gesamt­ver­kehrs­pro­gno­se ist aber eine Anpas­sung an die demo­gra­phi­sche Ent­wick­lung ein­ge­bracht. Bei der Ver­kehrs­ach­se Neun­kir­chen-Forch­heim ist bereits eine 5%ige Abnah­me durch die Zäh­lung März 2010 belegt. Fer­ner ist zur Regio­nal­ver­sor­gung eine All­ge­mein­ten­denz hin zu mehr klei­ne­ren LKW / Lie­fer­wa­gen bei weni­ger Sat­tel­zü­gen / LKW mit Hän­gern bekannt, was der Gut­ach­ter im Gespräch mit BI MUNk beim Staat­li­chen Bau­amt bestätigte.

Eine Umfah­rung erleich­tert der Nach­bar­ge­mein­de Hetz­les das Ansie­deln von Speditionen

Das ist der­art ver­ein­fa­chend nicht zutref­fend. Erst wenn eine wei­te­re Gemein­de­Ver­bin­dungs­Stra­ße vom nörd­li­chen, geplan­ten Kreis­ver­kehr der Umfah­rung für Sat­tel­zü­ge aus­ge­baut wäre (der­zeit Begren­zung 1,5 t, auch Brücken­bau), wäre Hetz­les ein­fa­cher für den 40-Ton­ner erreich­bar. Das Fach­werk-Dorf Hetz­les liegt aber einer­seits ganz am Ran­de der Metro­pol­re­gi­on und ande­rer­seits in einem aus­ge­präg­ten FFH-Gebiet. Gera­de hier die Not­wen­dig­keit eines wirt­schaft­li­chen Auf­schwungs durch ver­stärk­tes Ansie­deln von Spe­di­tio­nen zu pro­pa­gie­ren, wider­spricht den Natur­schutz­zie­len die­ses Bereichs.

Ent­la­stung für Anlie­ger und LKW-Fah­rer an Engstelle

Wegen des hohen Quell-Ziel­ver­kehrs-Anteils (über 50%) ver­bleibt ein hoher bela­sten­der Anteil in Fall einer Umfah­rungs­rea­li­sie­rung. Ver­bes­se­run­gen für Anwoh­ner sind mit ande­ren Maß­nah­men auch zu errei­chen. Die Bür­ger­initia­ti­ve MUNk hat dies aus­führ­lich beschrie­ben. Das Auf­he­ben unnö­ti­ger Hal­te zählt hier eben­so dazu, wie Flü­ster­asphalt – auch bei die­ser 30iger stra­ße für Durch­gangs­ver­kehr wirk­sam) und das Garan­tie­ren ver­lang­ter Geschwin­dig­keits­be­gren­zun­gen (Kon­trol­len).

Fried­hofstra­ße ist gene­rell unge­eig­net, LKW­Ver­kehr zu führen.

Die bis­he­ri­ge Umlei­tungs­strecke besitzt eine Eng­stel­le von weni­ger als 40 m Län­ge bei einer Brei­te von zum Teil nur 5,44 m. LKW-Begeg­nungs­ver­kehr ist nach den Regel­wer­ken für das Aus­le­gen von Stadt­stra­ßen (RASt 06) ab einer Brei­te vom 5,5 m mit Geschwin­dig­keits­ein­schrän­kung zuläs­sig (dort 30 km/​h, wird aber nicht über­wacht). Zum einen wäre dort eine Ver­brei­te­rung um 6 cm und mehr mög­lich, zum ande­ren befin­det sich an die­ser Stel­le der Stau­be­reich der Kreu­zung vor dem Forch­hei­mer Tor für die aus­fah­ren­den Kfz Rich­tung Forch­heim / Hetzles.

Damit kom­men gera­de in der Eng­stel­le auch LKW zum Ste­hen. Die­se bedeu­ten dann für den LKW-Gegen­ver­kehr eine schwie­ri­ge­re Vor­bei­fahrt­si­tua­ti­on. Ein Auf­lö­sen des Staus ist aber leicht durch das Ändern der Vor­fahrt­be­rech­ti­gung mög­lich (Beschrei­bung mög­li­cher Maß­nah­men BI MUNk).

Die Umset­zung die­ser Mög­lich­keit wird vom Markt seit Jahr­zehn­ten blockiert.

Auch der Ein­mün­dungs­be­reich der engen Fried­hofstra­ße im Kreu­zungs­be­reich kann auf­ge­wei­tet wer­den. Eine vom Markt in Auf­trag gege­be­ne Unter­su­chung eines Pla­nungs­bü­ros zeigt dies ein­deu­tig (Anla­ge). Die Mög­lich­keit wur­de aber vom Bau­aus­schuss des Mark­tes 2006 ad acta gelegt.

Absen­kung des Unfall­ri­si­kos, Ver­min­de­rung der Gefährdung

Die WU soll durch Über­nah­me einer Ver­kehrs­last das Unfall­ri­si­ko sen­ken. Dies ist jedoch nur durch ört­li­che Besei­ti­gungs­maß­nah­men an den Gefähr­dungs­stel­len selbst mög­lich. Hier ver­bleibt die Ver­kehrs­last des Quell- .Ziel­ver­kehrs. Die Bür­ger­initia­ti­ve MUNk hat die Gefähr­dungs­stel­len längs des Stra­ßen­ver­laufs unter­sucht und weit über 20 Besei­ti­gungs­vor­schlä­ge gemacht.

Die Inner­orts­um­fah­rung war immer nur ein Pro­vi­so­ri­um, so lan­ge es die Umfah­rung nicht gibt.

Fried­hofstra­ße ist maro­de, Anlie­ger sol­len Sanie­rung zahlen

Die­se Umfah­rung ist aus­rei­chend, um den momen­ta­nen Ver­kehr zu füh­ren. Zu vie­len Tages­zei­ten ver­kehrt hier über län­ge­re Peri­oden über­haupt kein Fahr­zeug. An man­chen Stel­len ist die­se Umfah­rung heu­te maro­de und steht zum Über­ar­bei­ten an. Markt hat Ver­hand­lun­gen mit dem Frei­staat über höhe­ren Zuschuss abgebrochen.

Der Gesamt­ver­kehr steigt ste­tig, nun fah­ren nach Zäh­lung 2010 (3) bereits 6.620 Kfz durch die Erlein­ho­fer Str. (Fried­hofstr.) eine Ent­la­stung kann nur die Umfah­rung bringen.

Die Zäh­lung nach (3) hat erge­ben, dass der Gesamt­ver­kehr auf der Ach­se nach Forch­heim um mehr als 5% abge­nom­men hat und ande­rer­seits mehr als 50% des Neun­kirch­ner Gesamt­ver­kehrs Quell-Ziel-Ver­kehr ist.