For­de­rung der Frei­en Wäh­ler nach Auf­stockung der Mit­tel für den Staats­stra­ßen­aus­bau­plan wur­de zugestimmt

MdL Thor­sten Glau­ber sieht „abso­lu­ten Nachholbedarf“

Im Ent­wurf für den Dop­pel­haus­halt 2011/2012 aus dem Dezem­ber 2010 waren für den Aus­bau der baye­ri­schen Staats­stra­ßen ledig­lich 135 Mio. Euro vor­ge­se­hen – auf Inter­ven­ti­on der Frei­en Wäh­ler wur­den die­se Mit­tel nun um 80 Mio. Euro auf 215 Mio. Euro erhöht.

In einem ersten Schritt wer­den die ursprüng­lich geplan­ten 135 Mio. Euro um 42 Mio. Euro auf­ge­stockt. Für die Besei­ti­gung der Win­ter­schä­den sind nun 25 Mio. Euro zusätz­lich ein­ge­plant, 13 Mio. Euro kom­men aus Son­der­pro­gram­men dazu. Zum Ver­gleich: In den Jah­ren 2008 (Haus­halts­an­satz 218 Mio. Euro), 2009 (229 Mio. Euro) und 2010 (188 Mio. Euro) lagen die Mit­tel aus Son­der­pro­gram­men zwi­schen 60 und 88 Mio. Euro.

Abso­lu­ten Nach­hol­be­darf sieht MdL Thor­sten Glau­ber aller­dings für das Jahr 2012 – hier liegt der Dop­pel­haus­halts­an­satz für den Staats­stra­ßen­aus­bau bei der­zeit nur 110 Mio. Euro. Aber nur mit Haus­halt­ansät­zen über 190 Mio. Euro lässt sich der ord­nungs­ge­mä­ße Unter­halt des Bestan­des und die Umset­zung der Aus- und Neu­bau­pro­jek­te aus dem Staats­stra­ßen­aus­bau­plan rea­li­sie­ren. Glau­ber: „Lei­der haben wir im Unter­halt für die baye­ri­schen Staats­stra­ßen immer noch einen Nach­hol­be­darf von 700 Mio. Euro in Bay­ern. Die radi­ka­len Ein­schnit­te der CSU in den Jah­ren 2003–2006, in denen der Staats­stra­ßen­haus­halt auf zwi­schen 97 und 119 Mio. ein­ge­dampft wur­de, führ­ten zu den hin­rei­chend bekann­ten Miss­stän­den auf unse­ren Straßen.“

Thor­sten Glau­ber: „Das Flä­chen­land Bay­ern braucht zwin­gend höhe­re Haus­halt­ansät­ze im Bereich des Staats­stra­ßen­baus, um die Infra­struk­tur auf hohem Niveau zu hal­ten. Wir sind dazu ver­pflich­tet, das Eigen­tum der baye­ri­schen Bevöl­ke­rung zu erhalten!“

Mit gro­ßem Bedau­ern hat MdL Glau­ber die Kür­zung der Mit­tel für die Städ­te­bau­för­de­rung und damit u. A. die gra­vie­ren­den Ein­schnit­te im Bereich der Pro­jek­te aus dem Pro­gramm „Sozia­le Stadt“ zur Kennt­nis genom­men; sie wur­den von 610 Mio. Euro auf 455 Mio. Euro gekürzt.