Lärm­sa­nie­rung A 73 im Stadt­ge­biet Forchheim

Für die Ver­bes­se­rung des Lärm­schut­zes ent­lang der A 73 im Stadt­ge­biet Forch­heim wird auf förm­li­che Anträ­ge der Anwoh­ner ver­zich­tet. Dazu hat sich das Bun­des­mi­ni­ste­ri­um für Ver­kehr, Bau und Stadt­ent­wick­lung auf Initia­ti­ve des CSU-Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­ten Tho­mas Sil­ber­horn bereit erklärt.

Mit Blick auf das Jahr­zehn­te wäh­ren­de Ver­fah­ren war dem Wahl­kreis­ab­ge­ord­ne­ten dar­an gele­gen, dass die Rea­li­sie­rung von Lärm­schutz­maß­nah­men nicht an nicht oder nicht frist­ge-recht gestell­ten Anträ­gen schei­tert, son­dern im gebo­te­nen Umfang erfolgt. Die Zusi­che­rung, von förm­li­chen Anträ­gen aus­nahms­wei­se abse­hen zu wol­len, wer­tet Sil­ber­horn als gro­ßen Erfolg. „Für alle Anwe­sen, bei denen die Lärm­mes­sun­gen einen Anspruch auf Lärm­schutz erge­ben, gel­ten die Anträ­ge als gestellt.“ Die betrof­fe­nen Anwoh­ner müss­ten daher nichts wei­ter unter­neh­men und ihre Ansprü­che auf Lärm­schutz nicht geson­dert gel­tend machen.

MdB Sil­ber­horn hat­te sich bei einem Tref­fen mit dem Par­la­men­ta­ri­schen Staats­se­kre­tär Dr. Andre­as Scheu­er im Bun­des­ver­kehrs­mi­ni­ste­ri­um nach dem aktu­el­len Ver­fah­rens­stand er-kun­digt. Die zustän­di­ge Refe­ren­tin war aus Bonn per Video­kon­fe­renz zuge­schal­tet. Nach ihrer Aus­kunft wur­den die von der Auto­bahn­di­rek­ti­on Nord­bay­ern vor­ge­leg­ten Ent­wür­fe für nach­träg­li­che Lärm­schutz­maß­nah­men geprüft. Aller­dings müss­ten die Ergeb­nis­se aktu­el­ler Lärm­mes­sun­gen abschnitts­wei­se noch mit den Ergeb­nis­sen frü­he­rer Mes­sun­gen abge­gli-chen wer­den, um die Ansprü­che auf Lärm­schutz exakt ermit­teln zu kön­nen. Die Auto­bahn­di-rek­ti­on Nord­bay­ern wur­de des­halb auf­ge­for­dert, ent­spre­chend nachzuarbeiten.

„Die Auto­bahn­di­rek­ti­on Nord­bay­ern muss die noch aus­ste­hen­den Unter­la­gen jetzt zügig nach­rei­chen“, for­dert Sil­ber­horn. Auf die­ser Grund­la­ge wer­de das Bun­des­ver­kehrs­mi­ni­ste­ri-um den Umfang der bestehen­den Ansprü­che auf nach­träg­li­chen Lärm­schutz ermit­teln. Da-nach müs­se die Stadt Forch­heim dar­über bera­ten, ob und inwie­weit sie die Lärm­schutz­maß-nah­men des Bun­des auf eige­ne Kosten erwei­tern wol­le. Bei ent­spre­chen­der Kosten­be­tei­li-gung blei­be der Bund dazu bereit, den nach­träg­li­chen Lärm­schutz nach den Wün­schen der Stadt Forch­heim zu realisieren.