Faschings­bi­lanz der Poli­zei­di­rek­ti­on Ober­fran­ken: Ten­denz der Trun­ken­heits­fahr­ten fallend

Beson­de­re Auf­merk­sam­keit mit ver­stärk­ten Kon­trol­len hat­te die ober­frän­ki­sche Poli­zei wäh­rend der när­ri­schen Zeit den moto­ri­sier­ten Faschings­heim­keh­rern gewid­met. Dabei kam es erfreu­li­cher­wei­se zu einem Rück­gang der Trun­ken­heits­fahr­ten im Ver­gleich zu den bei­den Vorjahren.

Weni­ger Alko­hol­sün­der am Steuer

Waren in der Zeit vom „Wei­ber­fa­sching“ bis zum frü­hen Mor­gen des Ascher­mitt­wochs 2010 noch 44 (2009 39) Fah­rer mit Alko­hol am Steu­er erwischt wor­den, so traf es heu­er noch 33 unbe­lehr­ba­re Ver­kehrs­teil­neh­mer, denen Buß­gel­der, Fahr­ver­bot oder Schlim­me­res dro­hen. 17 Füh­rer­schei­ne wur­den sofort kas­siert und sechs Trun­ken­heits­fahr­ten konn­ten gera­de noch ver­hin­dert wer­den. Von den 355 regi­strier­ten Unfäl­len in die­sem Zeit­raum, stan­den ober­fran­ken­weit fünf Fah­rer unter Alko­hol­ein­fluss, was exakt der Anzahl vom Vor­jahr entspricht.

Trend Fei­ern oder Fahren

Trotz­dem ist hier ins­ge­samt eine deut­li­che Ten­denz zur ver­nünf­ti­gen Tren­nung zwi­schen feucht­fröh­li­chem Fei­ern und der akti­ven Teil­nah­me am Stra­ßen­ver­kehr unver­kenn­bar. Der poli­zei­li­che Appell an die Auto­fah­rer, sich und ande­re auch in der hei­ßen Pha­se des Bun­ten Trei­bens nicht fahr­läs­sig zu gefähr­den, ist offen­bar über­wie­gend ange­kom­men. So hin­ter­ließ die när­ri­sche Zeit für die mei­sten Faschings­be­gei­ster­ten ver­mut­lich nur einen mehr oder min­der aus­ge­präg­ten Kater nach aus­ge­las­se­nen, fröh­li­chen Stunden.

Alko­hol als Unru­he­stif­ter Num­mer 1

Bei der Ein­satz­zen­tra­le des Poli­zei­prä­si­di­ums Ober­fran­ken waren zwar eine Viel­zahl von Not­ru­fen ein­ge­gan­gen, deren Grund aber vor­wie­gend im Bereich des all­täg­li­chen Ein­satz­ge­sche­hens lag. Neben der rou­ti­ne­mä­ßi­gen Beglei­tung etli­cher Faschings­zü­ge muss­ten die Poli­zei­be­am­ten so man­che Strei­te­rei zwi­schen ver­klei­de­ten Wider­sa­chern been­den. Ruhe­stö­run­gen und auch Kör­per­ver­let­zungs­de­lik­te gehör­ten vor allem in der Rosen­mon­tags- und Faschings­diens­tag­nacht zu den Schwer­punk­ten der poli­zei­li­chen Arbeit. Bei der über­wie­gen­den Mehr­zahl die­ser Stö­run­gen spiel­te das Kri­te­ri­um Alko­hol die her­aus­ra­gen­de Rol­le. In die­sem Zusam­men­hang muss­ten auch ver­ein­zelt rest­los betrun­ke­ne Men­schen von den Ord­nungs­hü­tern in die Obhut von Ange­hö­ri­gen oder vor­über­ge­hend in medi­zi­ni­sche Betreu­ung gebracht werden.