Brannt­wein­mo­no­pol bis Ende 2017 verlängert

Froh zeigt sich die SPD-Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­te Anet­te Kram­me über die Ent­schei­dung des EU-Mini­ster­rats, das deut­sche Brannt­wein­mo­no­pol bis Ende 2017 zu ver­län­gern. „Die Zukunft der Klein- und Obst­bren­ne­rei­en in Deutsch­land ist damit bis Ende 2017 gesi­chert“, so Kramme.

Mit der Ver­ab­schie­dung der EU-Ver­ord­nung gehe ein über zwei­jäh­ri­ger Mara­thon­lauf doch noch frist­ge­recht und mit einem posi­ti­ven Ergeb­nis zu Ende. Die Abge­ord­ne­te hat­te sich gera­de mit Blick auf die zahl­rei­chen Bren­ne­rei­en in Ober­fran­ken wie­der­holt für eine Ver­län­ge­rung des Brannt­wein­mo­no­pols ein­ge­setzt. „Obst­bren­ne­rei­en stel­len nicht nur einen wich­ti­gen Wirt­schafts­fak­tor dar. Sie sind auch für den Erhalt der typi­schen und ein­ma­li­gen Kul­tur­land­schaft der Streu­obst­wie­sen unver­zicht­bar“, argu­men­tiert die SPD-Politikerin.

Jetzt müs­se alles dafür getan wer­den, dass es auch nach dem Weg­fall des Brannt­wein­mo­no­pols öko­no­misch ren­ta­bel blei­be, Streu­obst zu Alko­hol für indu­stri­el­le Ver­wen­dungs­be­rei­che zu ver­ar­bei­ten. „Bun­des- und Lan­des­re­gie­run­gen soll­ten hier inten­siv prü­fen, ob eine alter­na­ti­ve finan­zi­el­le För­de­rung in Betracht kom­men könnte.