agi­lis erhält Sicher­heits­be­schei­ni­gung durch Eisenbahn-Bundesamt

Dem Antrag der agi­lis Ver­kehrs­ge­sell­schaft auf Ertei­lung einer Sicher­heits­be­schei­ni­gung wur­de statt gege­ben. agi­lis ist damit unter den ersten Eisen­bahn-Ver­kehrs­un­ter­neh­men, die eine Beschei­ni­gung nach neu­en Richt­li­ni­en erhal­ten haben.

Das Eisen­bahn-Bun­des­amt (EBA) erteil­te der agi­lis Ver­kehrs­ge­sell­schaft in den ver­gan­ge­nen Tagen die Sicher­heits­be­schei­ni­gung gemäß § 7a Abs. 2 All­ge­mei­nes Eisen­bahn­ge­setz (AEG) in Ver­bin­dung mit § 7a Abs. 3 AEG. Die­se gilt für die bun­des­wei­te Teil­nah­me am öffent­li­chen Eisen­bahn­be­trieb. Von den etwa 400 Eisen­bahn-Ver­kehrs­un­ter­neh­men in Deutsch­land ist agi­lis unter den ersten, die nach neu­en Richt­li­ni­en geprüft wur­den. Bestand­teil der zur Prü­fung vor­ge­leg­ten Unter­la­gen waren unter ande­rem Arbeits- und Abwick­lungs­pro­zes­se sowie ergän­zen­de Regel­wer­ke, die zur Durch­füh­rung des Eisen­bahn­be­trie­bes not­wen­dig sind.

Bereits im Mai die­ses Jah­res hat­te die agi­lis Ver­kehrs­ge­sell­schaft einen Antrag auf Ertei­lung der Sicher­heits­be­schei­ni­gung beim EBA gestellt. Das Amt mit Haupt­sitz in Bonn ist seit 1994 Sicher­heits- und Auf­sichts­be­hör­de für die Eisen­bah­nen und das Schie­nen­netz in Deutsch­land. Zu den Auf­ga­ben des EBA zäh­len unter ande­rem die Eisen­bahn­auf­sicht sowie die Ertei­lung bzw. der Wider­ruf von Betriebs­ge­neh­mi­gun­gen. „Wir sind stolz mit unse­ren Kon­zep­ten den kri­ti­schen Anfor­de­run­gen des EBA gerecht zu wer­den“, so Geschäfts­füh­rer Diet­mar Knerr. „Dadurch sind wir unse­rem Betriebs­start im Dezem­ber wie­der einen ent­schei­den­den Schritt näher gekommen“.

agi­lis, ein Betei­li­gungs­un­ter­neh­men der BeNEX GmbH und der Ham­bur­ger Hoch­bahn AG, betreibt ab Juni 2011 im Auf­trag des Frei­staats Bay­ern den Schie­nen­per­so­nen­nah­ver­kehr im Die­sel­netz Ober­fran­ken. agi­lis wird in Ober­fran­ken etwa 150 Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter beschäftigen.