MdB Schar­fen­berg: „Frei­heit vom Qualm – Nicht­rau­cher­schutz umge­hend nachbessern“

Anläss­lich des erfolg­rei­chen bay­ri­schen Volks­ent­scheids für ein strik­te­res Rauch­ver­bot erklärt Eli­sa­beth Schar­fen­berg MdB, ober­frän­ki­sche Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­te und Mit­glied des Gesundheitsausschusses:

Wir Grü­ne begrü­ßen den deut­li­chen Erfolg des baye­ri­schen Volks­ent­scheids „Für ech­ten Nicht­rau­cher­schutz“. Trotz mas­si­ver finan­zi­el­ler Unter­stüt­zung der Geg­ner des Volks­ent­scheids durch die Tabak­in­du­strie haben sich die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger für die gesund­heits­po­li­tisch bes­se­re Lösung entschieden.

Die „Aus­nah­me­ri­tis“ muss nun auch in den ande­ren Bun­des­län­dern ein Ende haben. Aus­nah­me­re­ge­lun­gen bei­spiels­wei­se für Eck­knei­pen und Fest­zel­te sind kom­pli­ziert, viel teu­rer und in der Pra­xis kaum kontrollierbar.

Wir for­dern daher die Lan­des­re­gie­run­gen auf, dem Vor­bild der kon­se­quen­ten bay­ri­schen Ent­schei­dung jetzt zu fol­gen und eben­falls einen umfas­sen­den Nicht­rau­cher­schutz in der Gastro­no­mie gesetz­lich zu verankern.

Dar­über hin­aus wol­len wir auch auf Bun­des­ebe­ne einen bes­se­ren Schutz der Arbeit­neh­me­rin­nen und Arbeit­neh­mer errei­chen. Dazu ist eine Ände­rung der Arbeits­stät­ten­ver­ord­nung nötig. Damit wür­den end­lich auch die Beschäf­tig­ten in der Gastro­no­mie den Schutz erfah­ren, der für ande­re Arbeit­neh­me­rin­nen und Arbeit­neh­mer selbst­ver­ständ­lich ist, näm­lich ein Anrecht auf einen rauch­frei­en Arbeits­platz – und das bun­des­weit einheitlich.