Weg­fall der münd­li­chen Zoll­an­mel­dung: IHK ruft zur Teil­nah­me an Unter­neh­mens­um­fra­ge auf

Nach dem neu­en EU-Recht soll die Zoll­an­mel­dung zum Jahr 2013 in Deutsch­land ange­passt wer­den. Dar­auf weist die IHK für Ober­fran­ken Bay­reuth hin. Mit Hil­fe einer Unter­neh­mens­um­fra­ge wol­len sich die IHKs gegen die geplan­te Ände­rung wenden.

Export­sen­dun­gen mit einem Wert von weni­ger als 1.000 Euro müs­sen bis­lang im Waren­ver­kehr mit Län­dern außer­halb der EU nicht förm­lich beim Zoll ange­mel­det wer­den. Bis­her genüg­te eine münd­li­che Zoll­an­mel­dung. Die­se Ver­fah­rens­er­leich­te­rung soll nach dem neu­en EU-Zoll­recht ab dem Jahr 2013 weg­fal­len. Künf­tig soll jede Sen­dung for­mal, also elek­tro­nisch, ange­mel­det werden.

Bis­lang wird die­se Art von Aus­fuh­ren sta­ti­stisch nicht erfasst. Um fest­zu­stel­len, inwie­fern Unter­neh­men von der geplan­ten Ver­fah­rens­än­de­rung betrof­fen wären, hat die IHK-Orga­ni­sa­ti­on eine Umfra­ge zu den mög­li­chen Aus­wir­kun­gen ent­wickelt. Dr. Hans Kolb, Lei­ter des IHK-Bereichs Inter­na­tio­nal, bit­tet alle betrof­fe­nen Unter­neh­men, sich an der Umfra­ge zu betei­li­gen. „Sie geben der Indu­strie- und Han­dels­kam­mer damit die Mög­lich­keit, mit Argu­men­ten aus der Wirt­schaft gegen die geplan­te Ände­rung vorzugehen.“

Die Umfra­ge ist bis zum 9. Juli 2010 hier abruf­bar. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen sind bei der IHK für Ober­fran­ken Bay­reuth im Bereich Inter­na­tio­nal bei Roland Ell­mies, Tel: 0921 886 156, ellmies@​bayreuth.​ihk.​de erhältlich.