Baye­ri­scher Land­tag hält Maß­nah­men­bün­del für Kor­mo­ran­ma­nage­ment für ausreichend

Die vom Arbeits­kreis Umwelt- und Kreis­ent­wick­lung der Forch­hei­mer Kreis-CSU beim Peti­ti­ons­aus­schuss des Baye­ri­schen Land­tag ein­ge­reich­te Peti­ti­on über eine mög­li­che Bestands­re­gu­lie­rung des Kor­mo­rans wur­de vom Peti­ti­ons­aus­schuss über­prüft. Ergeb­nis der Über­prü­fung: In Mün­chen kommt man zu dem Ergeb­nis, dass der­zeit mit dem auf Bay­ern bezo­ge­nen vor­ge­se­he­nen Kor­mo­ran­ma­nage­ment bereits im mög­li­chen Umfang Maß­nah­men und Hil­fen für die Fische­rei­wirt­schaft und gefähr­de­te Fisch­be­stän­de erar­bei­te­tet werden.

Ein­ge­holt zu die­sem Zweck wur­de vom Peti­ti­ons­aus­schuss auch eine Stel­lung­nah­me des Baye­ri­schen Staats­mi­ni­ste­ri­ums für Umwelt und Gesund­heit. In der Stel­lung­nah­me wur­de vom Mini­ste­ri­um ange­führt, dass mit dem „Baye­ri­schen Kor­mo­ran­ma­nage­ment“ mit dem § 1 der Arten­schutz­ver­ord­nung (AAV), bereits sehr umfang­rei­che Mög­lich­kei­ten vor­lie­gen, bestehen­de Pro­ble­me zu lösen. Wei­ter heißt es in der Stel­lung­nah­me, dass im Win­ter 2008/2009 bay­ern­weit auf Grund der „Arten­schutz­recht­li­chen Aus­nah­me­ver­ord­nung“ und Ein­zel­ge­neh­mi­gun­gen über 8500 Kor­mo­ra­ne geschos­sen wur­den, sovie­le Vögel wie nie zuvor.

Wei­ter habe man vom Baye­ri­schen Land­tag hin­aus im Mai 2009 wei­ter­ge­hen­de Maß­nah­men beschlos­sen um das Kor­mo­ran­ma­nage­ment noch effi­zi­en­ter zu gestal­ten. Von der Regie­rung von Ober­fran­ken wur­den bereits für zwei Gebie­te All­ge­mein­ver­fü­gung erlas­sen, dazu gehört die All­ge­mein­ver­fü­gung zum Schutz der beson­de­ren Teich­kul­tur im ober­frän­ki­schen Teil des Aisch­grun­des vor erheb­li­chen fische­rei­wirt­schaft­li­chen Schä­den, sowie die All­ge­mein­ver­fü­gung zum Schutz gefähr­de­ter Fisch­ar­ten im Tal der Wie­sent und ihrer Nebenflüsse.

Zum Kor­mo­ran­ma­nage­ment im in der Peti­ti­on ange­spro­che­nen Natur­schutz­ge­biet bei Haid („Lan­gen­bachb­rund und Haar­weiher­ket­te“) hät­ten bereits meh­re­re Gesprä­che mit Teich­wir­ten, Jägern und Natur­schüt­zern statt­ge­fun­den, so in der Stel­lung­nah­me des Mini­ste­ri­ums. Der­zeit prü­fe die Regie­rung von Ober­fran­ken ver­schie­de­ne Optio­nen (ins­be­son­de­re erwei­ter­te Abschuss­mög­lich­kei­ten), die den Bedürf­nis­sen der Teich­wir­te Rech­nung tra­gen sollen.

Man sei bemüht Lösun­gen der bestehen­den Kor­mo­ran­pro­ble­me zu fin­den, die sowohl den Bedürf­nis­sen der Fische­rei, wie auch des Natur­schut­zes gerecht wer­den. Eine Bestands­re­gu­lie­rung allein auf baye­ri­scher Ebe­ne sei auf­grund des sehr gro­ßen mit­tel- und gesamt­eu­ro­päi­schen Bestan­des der­zeit kaum mög­lich. Die Abschuss­zah­len 2009/2010 lagen lan­des­weit über dem durch­schnitt­li­chen Win­ter­be­stand. Die ver­blei­ben­den Kapa­zi­tä­ten an baye­ri­schen Rast­ge­wäs­sern sei­en aber von „Durch­züg­lern“ und umher­strei­fen­den Vögeln schnell wie­der auf­ge­füllt. Trotz jähr­lich stark schwan­ken­der Abschuss­zah­len – zwi­schen 4000 und 8500 Vögeln in den Jah­ren – sei der durch­schnitt­li­che Win­ter­be­stand über die Jah­re weit­ge­hend sta­bil geblieben.

Eine spür­ba­re Bestands­re­du­zie­rung auf euro­päi­scher Ebe­ne sei allen­falls über ein gemein­sa­mes Han­del erfolg­ver­spre­chend. Bay­ern habe sich bereits mehr­fach für ein „EU-wei­tes Bestands­ma­nage­ment“ ein­ge­setzt, zuletzt auch mit Schrei­ben vom 30. Sep­tem­ber 2009. Von Sei­ten der EU-Kom­mis­si­on wer­de der­zeit ein Mit­glied­staa­ten über­grei­fen­de Manage­ment zur Lösung der Kor­mo­ran­pro­ble­ma­tik ab, nicht zuletzt auch des­halb, weil die Mit­glieds­län­der mit den größ­ten Kor­mor­an­be­stän­den, wie Däne­mark und Hol­land, einen sol­chen Ansatz­punkt nach wie vor sehr skep­tisch gegen­über stehen.

Dem CSU-Arbeits­kreis Umwelt- und Kreis­ent­wick­lung geht die Stel­lung­nah­me auf die ein­ge­ge­be­ne Peti­ti­on nicht weit genug. Man will hier nun den Kreis­gre­mi­en der CSU ver­schie­de­nen Vor­schlä­ge mit auf den Weg geben, die nach Mei­nung des Arbeits­krei­ses umge­setzt wer­den soll­ten. Dazu gehö­ren, bezo­gen auf den Kor­mo­ran, die Anpas­sung des Jagd­rech­tes auf den Arten­schutz und die Ein­füh­rung eines wirk­sa­men Bio­ma­nage­ments an den Hor­sten des Kormoranes.