Pad­deln auf der Wie­sent nur mit Regeln

Das Boot­fah­ren auf der Wie­sent ist seit dem erstem Mai wie­der erlaubt. Es sind aber wich­ti­ge Auf­la­gen einzuhalten.

Bereits vor fünf Jah­ren hat die Regie­rung von Ober­fran­ken das Boot­fah­ren auf der Wie­sent in einer Ver­ord­nung neu gere­gelt. Ziel war es, den über­bor­den­den Boots­ver­kehr in – für Natur und Fische­rei – ver­träg­li­che Bah­nen zu lenken.

Wer eine Kanu­tour auf der Wie­sent plant, soll­te sich also vor­her grund­le­gend infor­mie­ren. Dar­auf ver­weist der Gebiets­be­treu­er für Schutz­ge­bie­te im Land­kreis Forch­heim beim Land­schafts­pfle­ge­ver­band Forch­heim sowie die unte­re Natur­schutz­be­hör­de am Land­rats­amt. Mög­lich­kei­ten zur Infor­ma­ti­on bestehen über Schau­ta­feln vor Ort, die an den wich­tig­sten Ein­stiegs­stel­len auf­ge­stellt sind, über Falt­blät­ter, die in Kästen bei den Tafeln aus­ge­legt sind, oder über die Home­page der Tou­ris­mus­zen­tra­le Frän­ki­sche Schweiz. Unter www​.fraen​ki​sche​-schweiz​.com/​s​p​o​r​t​/​k​a​n​u​.​h​tml. kann auch der Fly­er her­un­ter­ge­la­den wer­den. Er infor­miert über den Strecken­plan, Pad­del­re­geln sowie den Lebens­raum von Was­ser­am­sel, Bach­fo­rel­le und Co.

Fol­gen­de Regeln musss sich ein Boot­fah­rer unbe­dingt zu Her­zen nehmen:

Boot­fah­ren auf der Wie­sent ist gene­rell nur erlaubt von Mai bis Sep­tem­ber. In die­sem Zeit­raum darf von 9 bis 17 Uhr bis zur Sach­sen­müh­le bzw. bis 18 Uhr ab der Sach­sen­müh­le gepad­delt wer­den. Das Boot­fah­ren ist nur in Fließ­rich­tung erlaubt.

Zum Ein- und Aus­set­zen der Boo­te müs­sen die mit Schil­dern gekenn­zeich­ne­ten Ein­stiegs­stel­len benutzt wer­den. Ande­re Ein­stiegs­stel­len sind nicht erlaubt. Es dür­fen nur Boo­te mit höch­stens vier Plät­zen und sechs Metern Län­ge benutzt wer­den. Das sind die han­dels­üb­li­chen Kajaks, Kanus und Ruder­boo­te. Bade­schlauch­boo­te dür­fen nicht ver­wen­det wer­den, da sie schlecht steu­er­bar sind und daher leicht zu Beein­träch­ti­gun­gen an den Ufern füh­ren. Wei­ter­hin ist zu beach­ten, dass orga­ni­sier­te Ver­an­stal­tun­gen mit mehr als 10 Boo­ten ver­bo­ten sind. Gewerb­li­cher Boots­ver­kehr ist gestat­tungs­pflich­tig, bedarf also einer Geneh­mi­gung. Wei­ter­hin dür­fen die Weh­re nur befah­ren wer­den, wenn sie aus­drück­lich als befahr­bar gekenn­zeich­net sind.

Das Land­rats­amt weist dar­auf hin, dass die Ein­hal­tung der Regeln wie im letz­ten Jahr auch in die­ser Sai­son kon­trol­liert wird und Ord­nungs­wid­rig­kei­ten ent­spre­chend ver­folgt werden.

Bei Rück­fra­gen wen­den Sie sich bit­te an den Gebiets­be­treu­er Andre­as Nied­ling beim Land­schafts­pfle­ge­ver­band Forch­heim unter 09191/86–4206 oder an Chri­sti­an Bai­er am Land­rats­amt Forch­heim unter 09191/86–4405.